Stadterneuerung
Die Stadterneuerung ist neben der Stadterweiterung durch zum Beispiel Neubau auf freien Flächen ein wichtiger Teil der kommunalen Stadtentwicklungsstrategie. Hier geht es um bauliche Veränderungen und die Modernisierung bestehender Gebäude, Plätze, Freiflächen und Straßen.
Stadterneuerung ist immer mit dem Ziel verbunden, durch bauliche Sanierungsmaßnahmen auch für andere Bereiche des betreffenden Quartiers positive Impulse zu setzen und die Wohnumfeld- und Lebensqualität zu steigern. Stadterneuerung ist damit kein isoliertes baulich-räumliches Instrument, sondern vielmehr Teil ganzheitlicher, integrierter Entwicklungsstrategien.
StädtebauförderungSeit 1971 unterstützt das gemeinschaftlich getragene Städtebauförderprogramm deutsche Städte und Gemeinden dabei, baulichen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen zu begegnen. Ziel ist es nachhaltige städtebauliche Strukturen in förmlich festgelegten Fördergebieten zu schaffen. Neben Eigenmitteln der Stadt Gera werden Fördermittel des Bundes und des Landes sowie der Europäischen Union zur Verfügung gestellt.
Die Stadt führt in diesen Gebieten selbst Sanierungsvorhaben, insbesondere im öffentlichen Interesse an Straßen, Plätzen und Gebäuden, durch. Entsprechende Fördermittel können durch die Stadt auch an private Bauherren für Sanierungs- Sicherungs- oder Rückbaumaßnahmen auf dem eigenen Grundstück weitergereicht werden. Ein Rechtsanspruch auf die Zuweisung von Programmmitteln durch das Land oder der Förderung privater Bauherren durch die Gemeinde besteht nicht.
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WohnungsbauförderungDas Ministerium unterstützt bereits seit 1995 zusammen mit der Thüringer Aufbaubank die Förderung von Bau und Sanierung Thüringer Eigenheime.
Die durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft geförderten Programme "Thüringer Familienbaudarlehen" sowie das "Thüringer Modernisierungsdarlehen" werden fortgesetzt.
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Stadtsanierung - Besonderes StädtebaurechtZum besonderen Städtebaurecht gehören unter anderem städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Maßnahmen zum Stadtumbau und der Sozialen Stadt.
Die Gemeinde kann ein Gebiet, in dem zur Behebung städtebaulicher Missstände eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme durchgeführt werden soll, gemäß § 142 BauGB durch Beschluss förmlich als Sanierungsgebiet festlegen.
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Projekte und AktionenTag der Städtebauförderung
Jedes Jahr findet bundesweit der Tag der Städtebauförderung statt, an dem sich auch Gera seit 2015 regelmäßig beteiligt. Das gemeinsame Ziel ist es, Instrument der Stadt- und Gebietsentwicklung stärker in das öffentliche Bewusstsein zu rücken.
Im Rahmen des Aktionstages sind seit 2015 verschiedene öffentlichkeitswirksame Beiträge über die Stadtentwicklung in Gera entstanden. In Form von Wanderausstellungen, Audiospaziergänge und Video-Touren werden die Wirkungen und Impulse der Städtebauförderung für unsere Stadt transparent gemacht.
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Stadtsanierung - Besonderes Städtebaurecht
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Tel.: 0365 838 4452
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