Bitte beachten Sie, dass zur Prüfung der Identität die Dokumentenbewerberin oder der Dokumentenbewerber - auch das minderjährige Kind - bei der Beantragung
persönlich erscheinen müssen.
Für die Beantragung Ihres Dokumentes benötigen Sie folgende Unterlagen:
Personalausweis (keine Verlängerung möglich)
Personalausweis/Reisepass (gültig) - wenn schon vorhanden
ein biometrisches Lichtbild (aktuellen Datums)
zur Überprüfung der Namensführung: aktuelle Personenstandsurkunde (im Original!), je nach Familienstand Abstammungs-/Geburts- oder Eheurkunde. Die Vorlage ist im Rahmen der Vervollständigung des Melderegisters nach § 3 Bundesmeldegesetz zum Datenvergleich sowie zum Nachtrag von fehlenden Daten erforderlich.
Gebühren:
37,00 Euro (10 Jahre gültig)
22,80 Euro (6 Jahre gültig) für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Die Gebühr ist jeweils um 13,00 Euro anzuheben, wenn die Amtshandlung als nichtzuständige Behörde vorgenommen wird.
vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
Personalausweis/Reisepass
ein biometrisches Lichtbild (aktuellen Datums)
zur Überprüfung der Namensführung: aktuelle Personenstandsurkunde (im Original!), je nach Familienstand Abstammungs-/Geburts- oder Eheurkunde. Die Vorlage ist im Rahmen der Vervollständigung des Melderegisters nach § 3 Bundesmeldegesetz zum Datenvergleich sowie zum Nachtrag von fehlenden Daten erforderlich.
Gebühren:
10,00 Euro
ePass (keine Verlängerung möglich)
ein biometrisches Lichtbild (aktuellen Datums)
zur Überprüfung der Namensführung: aktuelle Personenstandsurkunde (im Original!), je nach Familienstand Abstammungs-/Geburts- oder Eheurkunde. Die Vorlage ist im Rahmen der Vervollständigung des Melderegisters nach § 3 Bundesmeldegesetz zum Datenvergleich sowie zum Nachtrag von fehlenden Daten erforderlich.
Gebühren:
60,00 Euro (10 Jahre gültig)
92,00 Euro (10 Jahre gültig) im Expressverfahren
37,50 Euro für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (6 Jahre gültig)
69,50 Euro im Expressverfahren für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (6 Jahre gültig)
Die Vollmacht zur Abholung kann auf Wunsch bei der Beantragung bereitgestellt werden
ePass mit 48 Seiten (keine Verlängerung möglich)
ein biometrisches Lichtbild (aktuellen Datums)
zur Überprüfung der Namensführung: aktuelle Personenstandsurkunde (im Original!), je nach Familienstand Abstammungs-/Geburts- oder Eheurkunde. Die Vorlage ist im Rahmen der Vervollständigung des Melderegisters nach § 3 Bundesmeldegesetz zum Datenvergleich sowie zum Nachtrag von fehlenden Daten erforderlich.
• Gebühr: 82,- Euro (10 Jahre gültig)
Gebühren:
59,50 Euro für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (6 Jahre gültig)
vorläufiger Reisepass (keine Verlängerung möglich)
Die Beantragung ist nur in begründeten Einzelfällen möglich.
ein biometrisches Lichtbild (aktuellen Datums)
zur Überprüfung der Namensführung: aktuelle Personenstandsurkunde (im Original!), je nach Familienstand Abstammungs-/Geburts- oder Eheurkunde. Die Vorlage ist im Rahmen der Vervollständigung des Melderegisters nach § 3 Bundesmeldegesetz zum Datenvergleich sowie zum Nachtrag von fehlenden Daten erforderlich.
Gebühren:
26,00 Euro (maximal 1 Jahr gültig)
Kinderreisepass ein biometrisches Lichtbild (aktuellen Datums))
Geburts- oder Abstammungsurkunde (im Original!)
Gebühren:
13,00 Euro
Zur Beachtung: Die Ausstellung eines Passes oder Personalausweises für unverheiratete Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses und Kopie des Personalausweises/ Reisepasses des anderen Elternteils bestätigt wird
und Zweifel an der Richtigkeit dieser Angabe nicht bestehen. Der Nachweis über die Sorgeberechtigung (rechtskräftiges Urteil/ rechtskräftiger Beschluss des Familiengerichts; Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung nicht älter als 4 Wochen)ist erforderlich.Bitte lassen Sie sich von unseren Sachbearbeiterinnen beraten.
Zur Einreise in die USA ist für Kinder ein eigener ePass erforderlich.
Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses Gebühr: 6,00 Euro
Die Gebühr ist jeweils zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung als nichtzuständige Behörde vorgenommen wird.
Die Gebühren werden bei der Antragstellung erhoben.