Behördenbeteiligung
Mit der Beteiligung wird Ihnen als Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen Ihrer Zuständigkeit zu einem konkreten Planverfahren gegeben. Zweck Ihrer Stellungnahme ist es, der Stadt Gera die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes Planungsergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen, die Rechtsgrundlagen sind anzugeben, damit die Stadt Gera den Inhalt nachvollziehen kann. Die Abwägung obliegt der Stadt Gera.
Aktuelle Behördenbeteiligungen
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