Anreizprogramm Hauptwohnsitznahme in Gera - Allgemeine Informationen
Die Stadt Gera gewährt Studenten/-innen, Auszubildenden, Berufsschülerinnen und Berufsschülern, die ihren Hauptwohnsitz ab 2016 in Gera nehmen, auf Antrag eine Zuwendung.
Anspruchsvoraussetzungen und Antragsmodalitäten sind in der „Richtlinie der Stadt Gera über die Gewährung einer Zuwendung für Studierende, Auszubildende und Berufsschülerinnen und Berufsschüler in der Stadt Gera (In der Fassung des Stadtratsbeschlusses vom 11.04.2019)“ , Beschluss des Stadtrates (Drucksachen-Nr. 23/2016 4. Ergänzung) vom 11. April 2019 - Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Gera vom 18. April 2019 - geregelt.
Der Antrag ist beim Einwohnermeldeamt der Stadt Gera unter Vorlage des ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars einschließlich der geforderten Nachweise zu stellen. Das Einwohnermeldeamt entscheidet in einem einfachen Verwaltungsverfahren. Für die Entscheidung über die Zuwendung werden keine Gebühren erhoben.
Bitte Antragsfristen (Ausschlussfristen) beachten!
Die Antragsformulare für die Zuzugsjahre 2022 und 2023 finden Sie unter Downloads.
Für die Folgeantragsstellung sind die Formulare wie folgt zu nutzen:
Zuzug 2020:
Folgeantrag 2: Antragsformular Zuzug 2022
Zuzug 2021:
Folgeantrag 1: Antragsformular Zuzug 2022
Folgeantrag 2: Antragsformular Zuzug 2023