Leistungsfragen
Fragen zu ALGI, ALGII oder anderen Leistungen? Dann bist du im JUGENDHAUS Gera genau richtig! Oder du kannst dich auf den folgenden Seiten in aller Ruhe über deine finanzielle Unterstützung durch uns informieren!
ALG IISofern du Hilfe zum Lebensunterhalt benötigst, kannst du Arbeitslosengeld II im JUGENDHAUS Gera beantragen. Die Mitarbeiterinnen des Lotsenbereiches prüfen und beraten dich zu deinem Anspruch auf SGB II Leistungen, informieren dich zu vorrangigen Leistungen und begutachten die vorgelegten Kosten der Unterkunft. Im Weiteren werden Termine vergeben, Unterlagen angenommen und erforderliche Zweitschriften erstellt.
Ausschlaggebend für einen Anspruch ist, ob du erwerbsfähig und hilfebedürftig bist.
Aktuell geltende Regelsätze
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/anspruch-hoehe-dauer-arbeitslosengeld-2
Kindergeld
Kindergeld steht Familien für jedes Kind ab der Geburt bis zum 18. Lebensjahr zu. Darüber hinaus kann Kindergeld auch unter bestimmten Voraussetzungen weitergezahlt werden. Die Höhe richtete sich dabei nach der Anzahl der Kinder.
Den Antrag für Kindergeld kannst du bei der Familienkasse stellen.
Kindergeldzuschlag
Kinderzuschlag kann zusätzlich zum Kindergeld bezogen werden, wenn Eltern ein geringes Einkommen haben und kein Anspruch auf ALG II besteht, weil der Familienbedarf durch den Kinderzuschlag gedeckt werden kann. Den Antrag für Kinderzuschlag kannst du ebenfalls bei der Familienkasse stellen.
Elterngeld
Elterngeld können Mütter und Väter nach der Geburt des Kindes erhalten. Die Leistung soll den Einkommenswegfall aufgrund der Kindererziehung kompensieren. Die Dauer ist begrenzt und die Höhe richtet sich nach deinem Einkommen. In der örtlich zuständigen Elterngeldstelle erhältst du den Antrag für das Elterngeld.
Unterhaltsvorschuss
Ab 01. Juli 2017 können alleinerziehende Elternteile von der Geburt des Kindes an bis zu seiner Volljährigkeit den Unterhaltsvorschuss beantragen und beziehen, wenn kein regelmäßiger bzw. ausreichender Unterhalt vom anderen Elternteil gezahlt wird.
Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld steht Frauen während der Mutterschutzfrist, im Normalfall 6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen danach, zu. Die Höhe ist abhängig vom Einkommen. Wenn du Pflichtversichert bist, kannst du dich an deine Krankenkasse zur Beantragung wenden. Solltest du Familien- oder Privatversichert sein, dann hilft dir das Bundesversicherungsamt weiter.
Wohngeld
Wohngeld ist die Unterstützung des Staates für Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) erhalten. Um Wohngeld zu erhalten, ist eine Antragstellung bei der örtlichen Wohngeldbehörde erforderlich. Die Antragsformulare erhälst du im Fachdienst Soziales Gagarinstraße 99-101 und im Stadtservice H35, Heinrichstraße 35.