Grundstückszufahrt
Um private Grundstücke mit Kraftfahrzeugen zu erreichen, müssen in der Regel öffentliche Verkehrsflächen überquert werden. Dies stellt eine Benutzung über den öffentlichen Gebrauch hinaus dar und ist in den meisten Fällen mit dem Umbau der öffentlichen Verkehrsanlagen verbunden. Hierfür ist die Erlaubnis des Baulastträgers notwendig. Der schriftliche Antrag für die geplanten Eingriffe ist im Fachdienst Verkehr zu stellen.
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