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Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben der Generationen

Warum gibt es das Landesprogramm?

Die Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag 2014 festgeschrieben, Familien stärker zu unterstützen. Familien in Thüringen müssen sich mit der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf und den Anforderungen durch die gesellschaftliche und ökonomische Lebenswelt auseinandersetzen. Dabei werden die sozialen infrastrukturellen Rahmenbedingungen den veränderten Bedarfen von
Familien in Thüringen nicht immer gerecht. In Zeiten steigender finanzieller Lasten wird zudem die Notwendigkeit einer effektiveren Bündelung und Nutzung
der kommunalen Ressourcen im sozialen Sektor immer deutlicher. Parallelstrukturen in Angeboten und Verwaltung führen zu Dopplungen und an anderer Stelle sind Lücken entstanden. Die Zusammenarbeit von verschiedenen
Verwaltungsstrukturen, mit Freien Trägern sowie mit Familien direkt ist ein Weg, neue Angebote zu etablieren und bestehende bedarfsgerecht weiter zu entwickeln.
Warum nützt das Landesprogramm den kreisfreien Städten und Landkreisen?

  • Stärkung einer bedarfsgerechten, demografiefesten und nachhaltigen Sozial- und Bildungsinfrastruktur

  • Etablierung einer integrierten Planung aller vom
    Programm erfassten Handlungsfelder gemeinsam
    mit den Akteuren vor Ort unter Beteiligung der Familien

  • Gewährleistung der notwendigen kontinuierlichen
    Vernetzung, Etablierung eines neuen Dialoges mit allen Akteuren

  • Qualifizierung der Angebote in ihrer Wirksamkeit, Stärkung von ehrenamtlichem Engagement

  • Stärkung der Identifikation von Familien mit ihrer
    Region


  • Welche finanziellen Mittel stehen im Landesprogramm zur Verfügung?

    Das Land Thüringen fördert mit 10 Millionen Euro pro Jahr einerseits bestehende Angebote der Familienförderung wie: Frauen- und Familienzentren, Erziehungs-, Ehe-, Familien und Lebensberatungsstellen, Thüringer Eltern-Kind-Zentren, regionale Förderung der Stiftung Familiensinn(Familienbildung etc.), Zuschüsse für Seniorenarbeit
    Andererseits fördert es neue familienunterstützende bzw. planerische, koordinierende Aufgaben in den Kommunen. Die Kommunen beteiligen sich mit einer
    Kofinanzierung von mind. 30 % der Fördersumme. Die Finanzierung ist in einem Stufenplan geregelt.
    +++AKTUELLES+++

    Förderaufruf

    Sie wollen ein Projekt für Familien in Gera umsetzen? Die folgenden Handlungsfelder sollen Orientierung geben für die Schwerpunkte des LSZ in Gera:
    • Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Mobilität
    • Bildung im familiären Umfeld
    • Beratung, Unterstützung und Information
    • Wohnumfeld und Lebensqualität
    • Dialog der Generationen

    Das richtige Handlungsfeld für Ihr Projekt gefunden? Dann stellen Sie Ihren Projektantrag für das Jahr 2023 bis zum 31. Juli 2022 (Poststempel) an: Dezernat Jugend und Soziales, Gagarinstraße 99-101 in 07545 Gera.


    Ansprechpartnerin zum Thema LSZ ist

    Charline Köhler
    Referentin Grundsatzfragen und Steuerungsunterstützung
    Gagarinstr. 99-101
    07545 Gera
    Fon: 0365 838-3011
    Fax: 0365 838-3015
    E-Mail: sozialeprojekte@gera.de

    Weitere Informationen gibt es zudem auf der Seite des Ministeriums unter http://www.lsz-thueringen.de

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