Staatsangehörigkeitsbehörde
Aktuelle Hinweise zur BearbeitungsdauerStand 06.02.2023
Aufgrund eines stark erhöhten Antragsaufkommens im Bereich der Einbürgerungen ist das aktuell zur Verfügung stehende Terminkontingent ausgeschöpft. Wir informieren an dieser Stelle, soweit wir Ihnen wieder Termine anbieten können. Bitte sehen Sie von der postalischen Zusendung von Einbürgerungsanträgen ab, diese ersetzen keine persönliche Vorsprache.
Weiterhin ist aktuell mit erheblichen Bearbeitungszeiten zu rechnen. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der zeitlichen Abfolge der Antragstellung. Wir kontaktieren Sie zu gegebener Zeit. Wir bitten von Rückfragen zum Bearbeitungsstand im laufenden Verfahren abzusehen und bedanken uns für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.
StaatsangehörigkeitsrechtDie deutsche Staatsangehörigkeit, ihr Erwerb und Verlust sind in Artikel 116 Grundgesetz und im Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt.
Für die Beratung und die Entgegennahme von:
Einbürgerungsanträgen (Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag)
Anträgen auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweise und Negativbescheinigungen)
Anträgen auf Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung(zur Abwendung eines Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit durch antragsbedingte Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit)
Erklärungen im Zusammenhang mit der Optionspflicht nach § 29 StAG
Sonstigen staatsangehörigkeitsrechtlichen Erklärungen
ist die Staatsangehörigkeitsbehörde in Gera, im STADTSERVICE H35, Heinrichstraße 35,07545 Gera zuständig, wenn Sie in Gera wohnhaft und gemeldet sind.
Auf dieser Internetseite und den jeweiligen Verlinkungen können Sie sich über die erforderlichen Voraussetzungen und die Verfahren informieren.
Bitte lassen Sie sich immer vor Stellung eines Antrages auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband von der Staatsangehörigkeitsbehörde individuell beraten.