Abteilung Gesamtstädtische Planungen
In der Abteilung Gesamtstädtische Planung werden die Grundlagen für das planerisch Handeln unserer Stadt gelegt. Als zentrales Steuerungsinstrument der Stadtentwicklung dient der Flächennutzungsplan, auch „vorbereitender Bauleitplan“ genannt, um die verschiedenen räumlichen Nutzungsansprüche zu koordinieren, zu steuern und zu einem abgewogenen Gesamtkonzept zusammenzuführen. Darüber hinaus beinhaltet die Gesamtstädtische Planung die Erarbeitung wegweisender informeller Konzepten für das Wohnen, Gewerbeentwicklung sowie Einzelhandel, die Mitwirkung an Rahmenpläne für die Quartiers- und Flächenentwicklung, bis hin zur strategischen Projektvorbereitung und -entwicklung, die u.a. als Begründungsgrundlagen für Förderprogramme dienen.
Gesamtstädtische Planungen
Gebietsbezogene Planungen
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