Abteilung Stadtplanung und Stadtgestaltung
Im Vergleich zur gesamtstädtischen Planung befasst sich die Abteilung Stadtplanung und
Stadtgestaltung mit den informellen und formellen Planungsinstrumente auf der Maßstabsebene
eines räumlich begrenzten Gebietes, Quartiers oder Stadtteils.
Zu den Aufgaben der Abteilung zählen:
- die Erstellung von städtebaulichen Planungen und Gestaltungskonzepten
- die Aufstellung von Bebauungsplänen und städtebaulichen Satzungen
- die Überprüfung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen von Vollzugskontrollen
- städtebauliche Stellungnahmen zu Bauanträgen (im Rahmen von Ausnahmen und Befreiungen
nach § 31 BauGB)
- planungsrechtliche Auskünfte
- Einführung und Verwaltung eines Ökokontos.
Erfahren Sie hier mehr über die einzelnen Aufgabenbereiche:
Bebauungspläne und sonstige Satzungen
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