Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VB/97.1/20 "Golde-Areal-Gera" Wiesestraße - Servicewohnen
In seiner Sitzung am 11. Mai 2022 hat der Stadtrat mit Beschluss Nr. 145/2020, 1. Ergänzung die Teilung des VB/97/20 in VB/97.1/20 „Golde-Areal-Gera“ Wiesestraße – Servicewohnen und VB/97.2/20 „Golde-Areal-Gera“ Wiesestraße – Handel und Dienstleistung beschlossen.
Da das Vorhaben des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VB/97.1/20 „Golde-Areal-Gera“ Wiesestraße – Servicewohnen die Kriterien des § 13a Baugesetzbuch (BauGB) erfüllt, wird auf die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Erstellung eines Umweltberichtes verzichtet.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VB/97.1/20 „Golde-Areal-Gera“ Wiesestraße – Servicewohnen und die Begründung sowie die vorliegenden umweltbezogenen Informationen / Stellungnahmen
liegen nach § 3 Abs. 2 BauGB
vom 30. Mai 2022 bis einschließlich 1. Juli 2022
im Eingangsbereich des Rathauses, Konrmarkt 12, 07545 Gera, Foyer II. Obergeschoss zu folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Zusätzlich werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VB/97.1/20 „Golde-Areal-Gera“ Wiesestraße – Servicewohnen und die Begründung einschließlich der genannten umweltrelevanten Informationen und die wesentlichen bereits vorliegenden Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung im Internet unter
www.gera.de über den Pfad „Bauen & Umwelt/Öffentliche Auslegungen“ sowie geoportal.gera.de/Auslegungen veröffentlicht.
Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann Gelegenheit, Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes schriftlich oder zur Niederschrift im Stadtplanungsamt, Amthorstraße 11, 07545 Gera zu den oben angegebenen Auslegungszeiten vorzubringen.
Hinweise:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.
Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden.
Downloads
- Planzeichnung (application/pdf 4.0 MB)
- Begründung (application/pdf 1.3 MB)
- Begründung Anlage (application/pdf 1.2 MB)
- Stellungnahme TAG (application/pdf 173.7 KB)
- Stellungnahme untere Immissionsschutz- und Abfallbehörde (application/pdf 1.0 MB)
- Stellungnahme untere Wasser- und Bodenschutzbehörde (application/pdf 3.2 MB)
- Stellungnahme untere Naturschutzbehörde (application/pdf 1.4 MB)
- Stellungnahme Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (application/pdf 635.8 KB)
- Stellungnahme Thüringer Landesverwaltungsamt (application/pdf 1.2 MB)
- Stellungnahme TLDA - Bereich Denkmalschutz (application/pdf 138.6 KB)
- Stellungnahme TLDA - Bereich Archäologie (application/pdf 115.4 KB)
- Stellungnahme Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal (application/pdf 2.1 MB)
- Stellungnahme Abfallwirtschaftszweckverband Ostthüringen (application/pdf 2.2 MB)
- Stellungnahme Grünes Haus - BUND (application/pdf 221.2 KB)
- Antwortformular (application/vnd.openxmlformats-officedocument.wordprocessingml.document 13.8 KB)
- Hinweise zur Erhebung personenbezogener Daten (application/pdf 52.6 KB)
- Bekanntmachung (application/pdf 1.5 MB)