Termin für die Beräumung von Urnengräbern auf dem Ostfriedhof
Am 31. August 2022 ist die Ruhezeit der Urnengräber der Anlage XVIId des Ostfriedhofs vergangen und das Nutzungsrecht läuft ab. Bis dahin haben Nutzungsberechtigte noch die Möglichkeit, das Grabzubehör zu entfernen. Ab 1. September 2022 werden die Grabstätten einschließlich des noch vorhandenen Zubehörs von der Friedhofsverwaltung beräumt.
Gemäß § 17 der Friedhofssatzung für die von der Stadt Gera verwalteten Friedhöfe sind Urnenreihengrabstätten für die Beisetzung von einer Urne vorgesehen. Ein Wiedererwerb sowie eine Verlängerung dieser Grabstätten sind nicht möglich. Daher werden diese Grabstätten nach Ablauf der Ruhefrist durch die Friedhofsverwaltung beräumt. Dem Nutzungsberechtigten entstehen hierbei keine Kosten.
Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung telefonisch unter 0365 83338-41 gerne zur Verfügung.
Veröffentlichung: 18.07.2022