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    Stadtplanungsamt
    Amthorstraße 11
    07545 Gera

    Postanschrift:
    Kornmarkt 12
    07545 Gera

    Tel.: 0365 838-4400
    Fax: 0635 838 4405
    E-Mail: stadtplanung@gera.de


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Behördenbeteiligung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan VB/98/21 "Elstercube²"

Der Stadtrat der Stadt Gera hat in seiner Sitzung am 14. September 2022 mit Beschluss-Nr. 74/2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VB/98/21 „Elstercube²“ nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Das Planverfahren erfüllt die Kriterien des § 13a BauGB, somit wird auf die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Erstellung eines Umweltberichtes verzichtet.
Mit der Beteiligung wird Ihnen als Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen Ihrer Zuständigkeit zu einem konkreten Planverfahren gegeben. Zweck Ihrer Stellungnahme ist es, der Stadt Gera die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes Planungsergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen, die Rechtsgrundlagen sind anzugeben, damit die Stadt Gera den Inhalt nachvollziehen kann. Die Abwägung obliegt der Stadt Gera.

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB kann die Gemeinde elektronische Informationstechnologien verwenden. Das Beteiligungsmaterial kann ab dem 7. Oktober 2022 bis zum Ende der Frist für die Stellungnahmen im Internet unter www.gera.de über „Bauen&Umwelt/Öffentliche Auslegungen/Behördenbeteiligung“ heruntergeladen werden.

Die Frist für die Stellungnahme beträgt nach § 4 Abs. 2 BauGB grundsätzlich einen Monat und endet am 25. November 2022.

Die öffentliche Auslegung findet im Stadtplanungsamt, Amthorstraße 11, Foyer, 07545 Gera vom 24. Oktober 2022 bis 25. November 2022 statt.

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