Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Leistungen
Die Leistungen umfassen alle Maßnahmen, die notwendig sind, um die Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten, insbesondere Beratung und persönliche Betreuung für die Leistungsberechtigten und ihre Angehörigen, Hilfen zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes sowie Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung.
Anspruchsberechtigte Personen
Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind.
Benötigte Unterlagen
Sozialhilfeantrag
Nachweise über Einkommen und Vermögen
Versicherungsnachweise u.a.
Gesetzliche Grundlagen
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) §§ 67 – 69
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