Hilfe in anderen Lebenslagen
Leistungen
Hilfen in anderen Lebenslagen sind stets vom individuellen Bedarf des Einzelnen abhängig. Sie sind in der Regel keine auf Dauer ausgerichteten Leistungen. Vor dem Leistungsanspruch stehen die Ausschöpfung der Selbsthilfemöglichkeiten sowie der Vorrang anderer Leistungsgesetze im Vordergrund.
Besondere Leistungen
Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes
Altenhilfe
Bestattungskosten
Blindenhilfe
Hilfe in sonstigen Lebenslagen
Anspruchsberechtigte Personen
Hilfe in anderen Lebenslagen können auch Personen erhalten, die nicht laufende Leistungen nach SGB II und SGB XII beziehen und den besonderen Hilfebedarf nicht selbst decken können.
Gesetzliche Grundlagen
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölf (XII) – SGB XII; Neuntes Kapitel §§ 70 - 74
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