Wohngeld
Leistungen
Mit der Gewährung von Wohngeld soll Haushalten mit niedrigem Einkommen ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich ermöglicht und auf Dauer abgesichert werden.
Wohngeld ist eine Sozialleistung, deren Höhe abhängig ist von:
- der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- der Höhe des Gesamteinkommens
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Wohngeld wird als Mietzuschuss für eine Mietwohnung oder als Lastenzuschuss für eine Eigentumswohnung bzw. ein Eigenheim gewährt.
Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.
Wohngeld wird auf Antrag gewährt.
Die Antragsformulare erhalten Sie im Sozialamt, Gagarinstraße 99-101 und im Stadtservice H35, Heinrichstraße 35.
Rechte und Pflichten des Antragstellers bei laufendem Wohngeldbezug:
Rechte:
Es kann ein Antrag auf erhöhtes Wohngeld gestellt werden, wenn sich
- die Zahl der Familienmitglieder erhöht oder
- das Gesamteinkommen um mehr als 15 v.H. verringert oder
- die monatliche Miete um mehr als 15 v. H. erhöht hat.
Pflichten:
Die Wohngeldbehörde ist unverzüglich zu unterrichten, wenn sich
- die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder verringert oder die Anzahl der von Wohngeld ausgeschlossenen Haushaltsmitglieder erhöht
- das Gesamteinkommen der Familienmitglieder nicht nur vorübergehend
(mehr als 2 Monate) um mehr als 15 v. H. erhöht hat oder
- die monatliche Miete nicht nur vorübergehend um mehr als 15 v. H. verringert oder
- der Wohnraum, für den Wohngeld bewilligt ist, vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes von keinem Familienmitglied mehr genutzt wird.
Anspruchsberechtigte Personen
Wohngeld gibt es:
- als Mietzuschuss für Mieter der Wohnung oder Besitzer eines Mehrfamilienhauses für den eigen genutzten Wohnraum
- als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheimes oder Eigentumswohnung
Wichtige Ausnahme:
Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (ALG II), dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung), bei denen die Kosten der Unterkunft übernommen werden, sind vom Wohngeld ausgeschlossen.
Ansprechpartner der Wohngeldbehörde in der Gagarinstraße 99-101
Buchstabenbereich |
Telefon |
Zimmer |
A, B, C, D, V |
838 3185 |
218 |
E, F, T |
838 3184 |
213 |
G, M, X, Y, Z |
838 3187 |
217 |
K, L, U, W |
838 3186 |
221 |
H, I, J |
838 3188 |
218 |
S, Sch, St |
838 3189 |
222 |
N, O, P, Q |
838 3171 |
203 |
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