Wohnungslosenhilfe
Leistungen
-Prävention und Hilfe in Wohnungsnotfällen
-Unterbringung von wohnungslosen Bürgern in Einrichtungen, Übergangswohnungen oder
Einzelwohnungen
-Beratung der Hilfesuchenden, Information über weitere Hilfsangebote bzw.
Vermittlung an weitergehende Hilfen
Anspruchsberechtigte Personen
Geraer Bürger, die
-von Wohnungslosigkeit bedroht sind (fristlose Kündigung, Räumungsklage)
-bereits ohne Obdach oder wohnungslos sind
-aus der Haft entlassen sind oder
-Bürger ohne festen Wohnsitz
Benötigte Unterlagen
-Personalausweis/Reisepass
-evtl. fristlose Kündigung des Vermieters, Haftbescheinigung
Gesetzliche Grundlagen
Verfassung Freistaat Thüringen, Thür. Ordnungsbehördengesetz, SGB XII