Hilfen für Mietschulden und vergleichbare Notlagen
Leistungen-Beratung des Hilfesuchenden bei Mietschulden und vergleichbare Notlagen
-Kontaktvermittlung zwischen Vermieter bzw. Versorgungsunternehmen und dem Bürger
-Kontaktvermittlung an Dritte z. B. andere Behörden, Schuldnerberatung)
-Aufzeigen von vorrangigen Leistungen
-Aufzeigen von Selbsthilfemöglichkeiten (vorrangig vor Bezug von Sozialleistungen)
auf Antrag und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen:
-Übernahme von Mietrückständen
-Übernahme von vergleichbare Notlagen
Anspruchsberechtigte Personen
Antragsberechtigt ist jeder, der sich in einer aktuellen Notlage befindet und
diese aus eigenen Kräften und Mitteln nicht beseitigen kann und seinen tatsächlichen
Aufenthalt in Gera hat.
Benötigte Unterlagen
Merkblatt - benötigte Unterlagen
Gesetzliche Grundlagen
§ 36 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
§ 22 Abs. 8 Sozialgesetzbuch II (SGB II)
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