Umtausch der inländischen Fahrerlaubnis (Ausstellung eines EU-Kartenführerscheins)
Ein Umtausch in den EU-Kartenführerschein ist bei Reisen in EU bzw. EWR Staaten empfehlenswert, da alte Führerscheine trotz ihrer Gültigkeit dort oftmals beanstandet werden. Bei Reisen in außereuropäische Länder ist der EU-Kartenführerschein Voraussetzung für die Ausfertigung des dort notwendigen Internationalen Führerscheins.
Für den Umtausch der inländischen Fahrerlaubnis in den EU-Kartenführerschein ist der Nachweis des Wohnsitzes und die persönliche Vorsprache erforderlich.
Vorzulegende Unterlagen bei der
Antragsstellung
- Personalausweis oder Reisepass mit
Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- bisheriger Führerschein
- biometrisches Lichtbild analog dem Reisepass, nicht älter als zwei Jahre
(weitere Informationen auf den Seiten der Bundesdruckerei - siehe externen Link)
Auszug
aus dem Gebührenrahmen
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Umtausch der
inländischen Fahrerlaubnis inkl. Direktversand
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30,40 Euro
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