Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Hierzu ist
grundsätzlich die Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich. Eine
Umschreibungspflicht besteht für ausländische Fahrerlaubnisinhaber die aus außereuropäischen
Staaten (nicht aus EU bzw. EWR) stammen, 180 Tage nach der Wohnsitzbegründung in
Deutschland, sofern man ein Fahrzeug führen möchte. Die Beantragung muss jedoch
innerhalb von 3 Jahren erfolgen, ansonsten wird eine komplette Neuausbildung
erforderlich.
Inhabern von
Fahrerlaubnissen aus der Europäischen Union (EU) bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum
(EWR) ist der Umtausch freigestellt.
Generell
vorzulegende Unterlagen zur Antragsstellung
- Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- biometriefähiges Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
(weitere Informationen auf den Seiten der Bundesdruckerei - siehe externen Link)
- ausländischer Führerschein
- Übersetzung des ausländischen Führerscheins von einem amtlich anerkannten
Übersetzer (z. B. Automobilclubs)
Zusätzlich
benötigte Unterlagen für Fahrerlaubnisinhaber die nicht aus der EU bzw. EWR
stammen für die Fahrerlaubnisklassen…
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AM, A1, A2, A, B, BE, L, T
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- Nachweis der Unterweisung in
lebensrettenden Sofortmaßnahmen
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- Sehtestbescheinigung
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C, C1, CE, C1E
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- Augenärztliches Gutachten
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- Ärztliches Zeugnis über die
Eignung nach Anlage 5 Nr. 1 FeV
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- Nachweis über die Ausbildung in der
Ersten Hilfe
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D, D1, DE, D1E
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- Augenärztliches Gutachten
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- Ärztliches Gutachten bezüglich
Anforderungen gem. Anlage 5 Nr. 2.2 FeV
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- Ärztliches Zeugnis über die
Eignung nach Anlage 5 Nr. 1 FeV
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- Nachweis über die Ausbildung in der
Ersten Hilfe
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- Führungszeugnis (nicht älter als
3 Monate)
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Auszug aus dem Gebührenrahmen
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Umschreibung einer
ausländischen Fahrerlaubnis aus der EU bzw. EWR
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- ohne Probezeit
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36,30
Euro
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- mit Probezeit
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37,10
Euro
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Umschreibung einer ausländischen
Fahrerlaubnis von außerhalb der EU bzw. EWR
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- ohne Probezeit
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43,90
Euro
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- mit Probezeit
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49,80
Euro
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