Terminvereinbarungen sind derzeit für folgende Anliegen möglich:
Bitte prüfen Sie, ob Ihr Anliegen zum jetzigen Zeitpunkt zwingend notwendig ist oder auch zu einem anderen Zeitpunkt erledigt werden kann!
An-, Ab- und Ummeldungen Beantragung von Ausweisdokumenten Gewerbezentralregisterauskünften Kfz-Zulassung – Adressänderung bei Umzug innerhalb Geras
Aufgrund der aktuellen Situation kann es zu Wartezeiten bei der Terminvereinbarung kommen. Wir bitten um Verständnis!
Soweit in wichtigen und dringenden Einzelfällen, in denen eine Online-Terminvergabe bzw. die Erledigung per Mail oder postalisch nicht möglich ist, eine persönliche Vorsprache erforderlich ist, bitten wir dies vorab telefonisch mit dem StadtService H35 unter der 0365 – 838 1900 abzustimmen. Gerne können Sie uns auch eine Mail an
stadtservice@gera.de mit Ihrem Anliegen und Ihren telefonischen Kontaktdaten senden, wir rufen Sie dann umgehend zurück.
Das Betreten des StadtService H35 ist für Besucherinnen und Besucher nur mit einer Medizinischen Maske oder FFP2-Maske gestattet.
Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu Dienstleistungen, für welche derzeit keine Terminvereinbarung möglich ist.
Wir bitten um Verständnis und Beachtung!
Wichtige Informationen zum DienstleistungsangebotStand 01.06.2021Folgende Leistungen können Sie auf dem Schriftweg oder per E-Mail beantragen:
Meldewesen
Melderegisterauskunft
Falls Sie eine Melderegisterauskunft benötigen, setzen Sie sich bitte unter
einwohnerwesen@gera.de mit uns in Verbindung.
Meldebescheinigung
Falls Sie eine Meldebescheinigung benötigen, senden Sie uns bitte eine Anfrage an
stadtservice@gera.de oder an Stadt Gera, Stadtservice H35, Kornmarkt 12, 07545 Gera. Folgende Unterlagen legen Sie bitte bei:
Kopien Ihres Ausweisdokumentes (beidseitig!) Angabe dazu, welche Daten die Bescheinigung enthalten muss Angabe, wo die Bescheinigung vorzulegen ist Nachweis über die Gebührenzahlung in Höhe von 8 Euro pro Meldebescheinigung (Sparkasse Gera-Greiz, IBAN DE90 8305 0000 0000 0000 19, BIC HELADEF1GER mit dem Verwendungszweck 11.00001.5)
Abholung bereits beantragter Ausweisedokumente
Bereits beantragte Personalausweise und Pässe, liegen nach Fertigstellung im StadtService H35 zur Abholung während der regulären Öffnungszeiten bereit. Ein Termin ist hierfür nicht erforderlich. Bitte berücksichtigen Sie, dass der Zugang zum StadtService H35 derzeit auf 1 Person beschränkt ist und es daher zu Wartezeiten kommen kann.
Führungszeugnisse
Führungszeugnisse können vorübergehend auch ohne Termin beantragt werden. Dazu sprechen Sie persönlich zu unseren Öffnungszeiten mit Ihrem Ausweisdokument und ggf. einem Schreiben des Empfängers vor. Außerdem haben Sie die Möglichkeit über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz
https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ das Führungszeugnis zu beantragen.
Gewerbezentralregisterauszug
Gewerbezentralregisterauskünfte können bis auf Weiteres postalisch beim StadtService H35 beantragt werden. Folgende Unterlagen legen Sie bitte bei:
vollständig ausgefülltes Formular nebst beglaubigter Unterschrift (Formulare finden Sie links im Downloadbereich) Kopie des Ausweisdokumentes des Antragstellers (beidseitig!) Nachweis über die Gebührenzahlung in Höhe von 13 Euro (Sparkasse Gera-Greiz, IBAN DE90 8305 0000 0000 0000 19, BIC HELADEF1GER mit dem Verwendungszweck 11.00001.5) telefonische Kontaktdaten oder Mailadresse Ihre Unterlagen senden Sie bitte an:
Stadt Gera
StadtService H35
Kornmarkt 12
07545 Gera
SteuerID
Sollten Sie Ihre SteuerID nicht erhalten haben bzw. nicht finden, können Sie diese über das
Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern erneut anfordern.
Bewohnerparkausweise
Neubeantragung von Bewohnerparkausweisen
Sofern Sie mit Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone wohnen, können Sie die Neuausstellung eines Bewohnerparkausweises bis auf Weiteres ausschließlich per E-Mail über
stadtservice@gera.de oder postalisch über Stadt Gera, Stadtservice H35, Kornmarkt 12, 07545 Gera beantragen. Bitte teilen Sie uns für evtl. Rückfragen Ihre Telefonnummer mit.
Sie erhalten nach Prüfung der Unterlagen eine Bestätigung und Information zur Abholung der Parkkarte. Die Gebühr (30,70 Euro) zahlen Sie bei Abholung vor Ort. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Folgende Unterlagen übersenden Sie bitte:
Kopie Ihres Ausweisdokumentes (beidseitig!) Kopie Ihres Fahrzeugscheins/ Zulassungsbescheinigung Teil I (beidseitig!) Kopie Ihres Führerscheins (beidseitig!) Nutzungsüberlassung, wenn das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen ist (ein Formular für die Nutzungsüberlassung finden Sie links im Downloadbereich) telefonische Kontaktdaten oder Mailadresse
In Sonderfällen (z.B. Erteilung von Bewohnerparkausweisen für Bewohner mit Nebenwohnsitz bzw. Eigentümer eines Hauses in einer Bewohnerparkzone) hat zwingend eine telefonische Rücksprache mit dem StadtService H35 unter der 0365 – 838 1900 zu erfolgen.
Verlängerung von Bewohnerparkausweisen
Sofern Sie mit Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone wohnen, können Sie die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises bis auf Weiteres ausschließlich per E-Mail über
stadtservice@gera.de oder postalisch über Stadt Gera, Stadtservice H35, Kornmarkt 12, 07545 Gera beantragen. Bitte teilen Sie uns für evtl. Rückfragen Ihre Telefonnummer mit. Folgende Unterlagen übersenden Sie bitte:
Kopie Ihres Ausweisdokumentes (beidseitig!) Kopie Ihres Fahrzeugscheins/ Zulassungsbescheinigung Teil I (beidseitig!) Kopie Ihres Führerscheins (beidseitig!) Nutzungsüberlassung, wenn das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen ist (ein Formular für die Nutzungsüberlassung finden Sie links im Downloadbereich) telefonische Kontaktdaten oder Mailadresse
Sie erhalten nach Prüfung der Unterlagen eine Bestätigung und Information zur Abholung der Parkkarte. Die Gebühr (30,70 Euro) zahlen Sie bei Abholung vor Ort.
Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren abgelaufenen Bewohnerparkausweis mit. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
In Sonderfällen (z.B. Erteilung von Bewohnerparkausweisen für Bewohner mit Nebenwohnsitz bzw. Eigentümer eines Hauses in einer Bewohnerparkzone, Verlust Bewohnerparkausweis) hat zwingend eine telefonische Rücksprache mit dem StadtService H35 unter der 0365 – 838 1900 zu erfolgen.
Sozial-Card
Sie können als
anspruchsberechtigte Person formlos die Neuausstellung bzw. Verlängerung einer Sozial-Card per E-Mail über
stadtservice@gera.de oder postalisch über Stadt Gera, Stadtservice H35, Kornmarkt 12, 07545 Gera beantragen. Die Sozial-Card wird Ihnen per Post zugestellt.
Folgende Unterlagen legen Sie bitte bei:
Kopie des Ausweisdokumentes des Antragstellers (beidseitig!) Kopie Ihres gültigen Leistungsbescheides telefonische Kontaktdaten oder Mailadresse
Untersuchungsberechtigungsscheine
Untersuchungsberechtigungsscheine können formlos per Mail
stadtservice@gera.de oder per Post (Stadt Gera, StadtService H35, Kornmarkt 12, 07545 Gera) beantragt werden und werden per Post zugeschickt. Wir benötigen jedoch im Anhang eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes (beidseitig!). Sollte eine Nachuntersuchung erforderlich sein, benötigen wir außerdem den bestehenden Ausbildungs- oder Praktikumsvertrag.
Beglaubigung
Wir bitten um Verständnis, dass dies aktuell nur nach telefonischer Abstimmung angeboten wird. Hierfür können Sie sich unter der 0365 – 838 1900 telefonisch oder per Mail mit dem StadtService H35 in Verbindung setzen.
Zulassungs- und Führerscheinanträge
Wir bitten um Verständnis, dass diese aktuell nur nach telefonischer Abstimmung angeboten werden. Hierfür können Sie sich unter der 0365 – 838 1900 telefonisch oder per Mail mit dem StadtService H35 in Verbindung setzen.
Sollten Sie von der Umtauschpflicht bis 19.01.2022 betroffen sein (Jahrgänge 1953-1958) können wir Ihnen frühestens ab Juni 2022 einen Termin anbieten und verweisen Sie außerdem an die Fahrerlaubnisbehörde, in der Wiesestraße 125.
Wir bitten um Ihr Verständnis.