Oberflächengewässer/Gewässeraufsicht
Erteilung von Erlaubnissen zur Benutzung eines Oberflächengewässers (z.B. Wasserentnahme, Anstauen eines Oberflächengewässers)
Erteilung von Genehmigungen für bauliche Anlagen an, in, unter oder über oberirdischen Gewässern und im Uferbereich (z.B. Einleitbauwerke, Brücken, Leitungsverlegungen)
Bei wesentlicher Änderung oder Herstellung oder Beseitigung eines Gewässers oder seiner Ufer (Ausbau)
Festlegung von Maßnahmen im Rahmen der Gewässeraufsicht an Oberflächengewässern, Grundwasser, Wasserschutzgebieten
Entgegennahme von Anzeigen bzw. Mitteilungen über festgestellte Gewässerverunreinigungen
Festlegung von Maßnahmen im Rahmen der Gewässeraufsicht zur Gefahrenabwehr
Gewässeraufsicht zur Gefahrenabwehr