Grundwasser/wassergefährdende Stoffe
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Heizöllageranlagen, Tankstellen, Altöllager, zur Lagerung von Jauche, Gülle oder Silosickersaft, Festmistlagerstätten)
Festlegung von Maßnahmen bei Havarien mit Austritt von wassergefährdenden Stoffen
Festlegung von Maßnahmen im Rahmen der Gewässeraufsicht an Oberflächengewässern, Grundwasser, Wasserschutzgebieten
Erteilung von Erlaubnissen zur Benutzung des Grundwassers (z.B. Wasserentnahme, Wiedereinleiten)
Bearbeitung von Anzeigeverfahren zur Grundwassererschließung (z.B. Niederbringung von Bohrungen für Brunnen zur Grundwasserentnahme, Erkundungsbohrungen oder andere Erdaufschlüsse, welche unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung oder die Beschaffung des Grundwassers einwirken können)
Entscheidungen zu Anträgen auf Ausnahme von Verboten in Wasserschutzgebieten (z.B. für Kläranlagen, Durchleiten von Abwasser, Hoch- und Tiefbauarbeiten innerhalb der Wasserschutzzonen III bzw. II oder I)
Gewässeraufsicht im Grundwasserbereich und in Wasserschutzzonen