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Kontaktdaten
    Ordnungsamt
    Kfz-Zulassungsbehörde
    Wiesestraße 125
    07548 Gera




    Öffnungszeiten

    Kfz-Zulassung
    Fon: 0365 838-2450
    Fax: 0365 838-2445

    Mo., Di., Do., Fr.: 09:00 – 12:00 Uhr
    sowie
    Mo., Di.: 14:00 – 17:00 Uhr
    Do. : 14:00 – 18:00 Uhr

    Sonderzulassung/Fahndung
    Fon: 0365 838-2460
    Fax: 0365 838-2445

    Mo., Fr.: 09:00 – 12:00 Uhr
    Di., Do.: 09:00 - 12:00 Uhr
    sowie
    Di., Do.: 14:00 - 17:00 Uhr

    Telefonische Erreichbarkeit Kfz-Zulassung und Sonderzulassung
    Mo.: 09:00 - 17:00 Uhr
    Di.: 09:00 - 17:00 Uhr
    Mi.: 09:00 - 15:00 Uhr
    Do.: 09:00 - 18:00 Uhr
    Fr.: 09:00 - 13:00 Uhr

    Schließtage 2023:
    19.05.2023, 30.10.2023

Internationale Zulassung mit nationalem Kennzeichen

Zusätzlich zu den grundsätzlich notwendigen Unterlagen werden je nach Vorgangsart noch weitere benötigt. Welche das genau sind, können Sie der unten aufgeführten Tabelle entnehmen.

Für Fahrzeuge, für die ein nationales Kennzeichen zugeteilt ist, wird auf Antrag ein Internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr ausgestellt. Damit kann das Fahrzeug in den Vertragsstaaten auch außerhalb der EU bzw. dem EWG genutzt werden. Die Internationale Zulassung ist gemäß des o. g. Abkommens längstens ein Jahr gültig. Notwendig ist der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung mit eingetragener Abgasuntersuchung, deren Ablauffrist nach dem beantragten Geltungszeitraum liegt.

Vorgang

benötigte Unterlagen

Internationale Zulassung für das eigene amtl. Kennzeichen

- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein alt

- gültiges HU-Protokoll und AU-Protokoll (Übersicht Prüffristen)

Ablauffrist nach dem beantragten Geltungszeitraum

 

 



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