Internationale Zulassung mit nationalem Kennzeichen
Zusätzlich zu den grundsätzlich notwendigen Unterlagen werden je nach Vorgangsart noch weitere benötigt. Welche das genau sind, können Sie der unten aufgeführten Tabelle entnehmen.
Für Fahrzeuge, für die ein nationales Kennzeichen zugeteilt ist, wird auf Antrag ein Internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr ausgestellt. Damit kann das Fahrzeug in den Vertragsstaaten auch außerhalb der EU bzw. dem EWG genutzt werden. Die Internationale Zulassung ist gemäß des o. g. Abkommens längstens ein Jahr gültig. Notwendig ist der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung mit eingetragener Abgasuntersuchung, deren Ablauffrist nach dem beantragten Geltungszeitraum liegt.
Vorgang
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benötigte Unterlagen
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Internationale Zulassung für das eigene amtl. Kennzeichen
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- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein alt
- gültiges HU-Protokoll und AU-Protokoll (Übersicht Prüffristen)
Ablauffrist
nach dem beantragten Geltungszeitraum
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