Sozialcard der Stadt Gera
Die Sozial-Card berechtigt Bürger/- innen und deren Familien der Stadt Gera zur Inanspruchnahme ermäßigter Leistungen in Einrichtungen der Stadtverwaltung bzw. Veranstaltungen, die in ihrer Gebühren- oder Entgeltordnung eine solche Möglichkeit vorsehen (der Nachweis/Vorlage des Leistungsbescheides wird dadurch vermieden).Sie erhalten die Sozial-Card als:
-Bezieher von SGB II oder SGB XII
-Empfänger von Wohngeld oder Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz
-Berechtigter/e nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Das Merkblatt zur Sozial-Card enthält nähere Informationen.
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