Gestattung von Aufgrabungen
Aufgrabungen und Leitungsverlegungen zum Zwecke der öffentlichen Ver- und Entsorgung (Strom, Gas, Wasser, Abwasser) werden über den Abschluss eines bürgerlich-rechtlichen Gestattungsvertrages geregelt. Die Antragstellung kann sowohl durch den Bauherren als auch durch die ausführende Baufirma gestellt werden. Die Antragstellung hat mind. 14 Tage vor Beginn der Nutzung zu erfolgen.
Hinweis: Privatleitungen werden als Sondernutzung betrachtet!
Rechtsgrundlagen:
§ 23 Thüringer Straßengesetz