Gestattung von Aufgrabungen
Aufgrabungen und Leitungsverlegungen zum Zwecke der öffentlichen Ver- und Entsorgung werden bürgerlich-rechtlich über den Abschluss von Gestattungsverträgen geregelt. (Aufgrabungen/Leitungsverlegung zu privaten Zwecken regeln sich über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen!)
Die Antragstellung kann sowohl vom Versorgungsträger selbst als auch durch die Baufirma erfolgen.
Unentgeltlich werden gestattet:
Aufgrabungen/Leitungsverlegungen für Versorgungsunternehmen mit Konzessionsverträgen sowie lizenzierte Telekommunikationsunternehmen.
Entgeltpflicht besteht für:
Zweckverband Wasser/Abwasser sowie Telekommunikationsunternehmen ohne Lizenz.
Rechtsgrundlagen
Thüringer Straßengesetz § 23
Antragsformular (siehe Downloads)
Antrag auf Gestattung einer Aufgrabung öffentlicher Verkehrsflächen für Konzessionsinhaber
Antrag auf Gestattung einer Aufgrabung öffentlicher Verkehrsflächen (mit Entgeltübersicht) für Antragsteller ohne Konzessionsverträge