Sondernutzung von Straßen
Jede Benutzung einer öffentlichen Straße über den Gemeingebrauch hinaus, z.B. zum Zwecke
der Aufstellung von:
Tischen und Stühlen zur Bewirtung im Freien, Informationsständen, Werbeaufstellern und Warenträgern vor Geschäften, Blumenkübeln, Pflanzschalen, Sonnenschirmen, Fahrradständern, Bühnen, Podesten, Zelten zu Veranstaltungen und Straßenfesten, Abfall- und Wertstoffcontainern (außer am Abfuhrtag), Altkleidercontainern, Gerüsten, Hubbühnen und Aufzügen,
der Ablagerung von Material, Maschinen und Geräten,
des Verkaufs von Waren (Imbiss, Getränke, Fisch-, Fleisch-, Backwaren, Eiern, Blumen, Weihnachtbäumen)
der Fahrzeug-, Produkt- und Warenpräsentation,
von Aufgrabungen zu privaten Zwecken, Bauwerkstrockenlegung, Kabelverlegungen u.ä.
stellt eine Sondernutzung dar, deren Ausübung grundsätzlich erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Es werden Anträge auf Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen bearbeitet sowie Anfragen zu beabsichtigten Straßenbenutzungen beantwortet, Auskünfte über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme öffentlicher Straße für Freiflächengastronomie, Veranstaltungen, private Baumaßnahmen oder Warenpräsentation sowie die Höhe der dafür zur entrichtenden Gebühren erteilt.
Aufgrabungen/Leitungsverlegungen für Zwecke der öffentlichen Ver- und Entsorgung regeln sich über den Abschluss von Gestattungsverträgen!
Rechtsgrundlagen
Thüringer Straßengesetz § 18 und § 21
Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Gera (siehe
HIER)
Satzung zur Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Gera (siehe
HIER)
Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis (siehe
HIER)
Antragsformulare (siehe Downloads)
Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Handel, Gastronomie, Verkauf)
Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Aufgrabungen, Baustellen)
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