Plakatierung / Veranstaltungswerbung
Jede Benutzung einer öffentlichen Straße zum Zwecke der Werbung und Plakatierung stellt eine Sondernutzung dar, deren Ausübung grundsätzlich erlaubnis- und gebührenpflichtig ist. Entsprechende Anträge hierzu sind mind. 14 Tage vor Beginn der Nutzung einzureichen. Die Antragstellung kann formlos oder unter Verwendung der zur Verfügung stehenden Formulare erfolgen.
Folgende werberechtlichen Sondernutzung können unter anderem beantragt werden:
• Pappenwerbung an Lichtmasten
• Wahlwerbung jeglicher Art
• Werbeplanen und Werbeüberspannungen
• Werbung auf Gehwegen mittels Bodenaufkleber
• kurzfristige und dauerhafte Großwerbeanlagen
• Rahmensysteme an städtischen Lichtmasten
• Litfass-Säulen
• Großwerbetafeln
• Hotelleitsystem
• Gewerbegebietsaufsteller
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass bei dauerhaften Werbeanlagen ggf. auch eine Baugenehmigung erforderlich ist. Weitere Erlaubnisse, wie beispielsweise eine sanierungsrechtliche Erlaubnis oder eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis können ebenfalls, je nach Örtlichkeit, erforderlich sein. Diese zusätzlichen Erlaubnisse sind im Vorfeld durch den Antragsteller einzuholen.
Rechtsgrundlagen:
• § 18 und § 21 Thüringer Straßengesetz
• Sondernutzungssatzung (siehe HIER)
• Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Gera (siehe HIER)
• Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis (siehe HIER)