Plakatierung / Veranstaltungswerbung
Jede Benutzung einer öffentlichen Straße zum Zwecke der Werbung und Plakatierung stellt eine Sondernutzung dar, deren Ausübung grundsätzlich erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Es werden Anträge auf Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen bearbeitet sowie Auskünfte über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme öffentlicher Straße für kurzzeitige Veranstaltungswerbung (Plakate, Planen, Überspannungen) oder Dauerwerbung (Großwerbetafeln, Litfaßsäulen, Rahmensysteme an öffentlichen Beleuchtungsmasten - Lichtmastwerbung), Werbung zu Wahlen und Volksbegehren sowie die Höhe der dafür zur entrichtenden Gebühren erteilt.
Rechtsgrundlagen
Thüringer Straßengesetz § 18 und § 21
Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Gera
(siehe Ortsrecht)
Satzung zur Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Gera (siehe Ortsrecht)
Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis (siehe Ortsrecht)
Antragsformular (siehe Downloads)
Antrag auf Sondernutzung für Werbeanlagen und Plakatierung im Stadtgebiet Gera