Straßensondergebrauch
Die Benutzung öffentlicher Straßen für Neubau, Umverlegung und Reparatur von Straßenbahnanlagen bedarf der Zustimmung des Straßenbaulastträgers.
Die Benutzung der öffentlichen Straßen wird entgeltfrei gestattet; für die Erteilung der Zustimmung werden Verwaltungskosten erhoben.
Es werden Anträge auf Erteilung der Zustimmung zum Straßensondergebrauch bearbeitet sowie Anfragen zu beabsichtigten Straßenbenutzungen beantwortet.
Rechtsgrundlagen
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) § 31 (1)
Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis (siehe Ortsrecht)
Antragsformular (siehe Downloads)
Antrag auf Erteilung einer Zustimmung zum Straßensondergebrauch