Verbindliche Bauleitplanung
Erläuterung des förmlichen Verfahrens
Nach Feststellung des Erfordernisses der Planung beschließt der Stadtrat die Erarbeitung einer Planung für ein räumlich begrenztes Gebiet.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt frühzeitig, damit die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung erörtert werden können, während auf Grundlage der Beteiligung der Behörden die Umweltprüfung vorbereitet wird.
Die vorläufige Planfassung wird als endgültige Planfassung (Entwurf) vom Stadtrat gebilligt und zur Auslegung beschlossen. Bestandteil des Entwurfes sind die umweltbezogenen Informationen. Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit werden im Zusammenhang mit der Behördenbeteiligung im Abwägungsprozess aller Belange gegeneinander und untereinander ausgewertet.
Der Satzungsbeschluss, die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde sowie die Veröffentlichung führen zur Ortssatzung der Stadt.
In den folgenden Übersichten finden Sie die Rechtskräftigen Satzungen der Stadt Gera nach Baugesetzbuch.
Zu den hervorgehobenen Satzungen ist eine Kurzinformation vorhanden.
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