Vollzug der EU-Chemikalienverordnung REACH
REACH (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals)
Der weltweite Handel mit gefährlichen Stoffen erfordert ein internationales Vorgehen mit entsprechenden Anforderungen und Regularien, welches in der Europäischen Chemikalienverordnung als sogenannte REACH -Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) deklariert wird.
Die Hersteller und Importeure von Chemikalien müssen nun mit der obligatiorischen Registrierung Daten vorlegen und die von den Stoffen ausgehenden Risiken selbst bewerten. Es gilt: „no data, no market“. Das heißt, ohne Registrierung dürfen Chemikalien nicht in Verkehr gebracht werden. Die Aufgaben der Behörden sind die Unterstützung der Akteure, die Prüfung der Registrierungen und die Regulierung von Stoffen mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften oder von Stoffen, die zu Risiken für Mensch oder Umwelt führen. Die Weitergabe von Daten innerhalb der Lieferkette ist geregelt und die Substitution besonders besorgniserregender Stoffe wird gefördert. Das Zulassungsverfahren schafft eine weitere Möglichkeit, Chemikalien zu regulieren.
Die REACH-Verordnung gilt nicht für:
- Radioaktive Stoffe
- Stoffe im Transit (Zollüberwachung)
- Nicht isolierte Zwischenprodukte
- Beförderung gefährlicher Stoffe im Eisenbahn-, Straßen-, Binnenschiffs-, See- oder Luftverkehr
- Abfall
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