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Bauen & Stadtentwicklung
Öffentliche Auslegungen nach Baugesetzbuch

Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VB/101/24 "Photovoltaik-Freiflächenanlage und Batteriegroßspeicher Gera-Dorna"

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VB/101/24 „Photovoltaik-Freiflächenanlage und Batteriegroßspeicher Gera-Dorna“ und die Begründung sind nach § 3 Abs. 1 BauGB

vom 3. Mai 2024 bis einschließlich 31. Mai 2024

auf der Homepage der Stadt Gera unter:

Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VB/101/24 - Stadt Gera

veröffentlicht.

Zusätzlich werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VB/101/24 „Photovoltaik-Freiflächenanlage und Batteriegroßspeicher Gera-Dorna“ und die Begründung während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

im Stadtplanungsamt, Amthorstraße 11, 07545 Gera, Foyer II. Obergeschoss zu folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:

Montag, Dienstag und Donnerstag                    von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag                                                                von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr

sowie im Geoportal der Stadt Gera unter: geoportal.gera.de/Auslegungen

veröffentlicht.

Ergänzend können der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VB/101/24 „Photovoltaik-Freiflächenanlage und Batteriegroßspeicher Gera-Dorna“ und die Begründung während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

im Ortsteilbüro:                         Röpsen 31
jeweils Montag                          von 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr

oder nach Absprache mit Herrn Hartick unter Tel: 0176 349 456 37

eingesehen werden.

Hinweise:

Stellungnahmen sollen während der Veröffentlichungsfrist elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können diese auch im Stadtplanungsamt der Stadt Gera, Amthorstraße 11, 07545 Gera abgegeben werden.

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt.

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden.

Formular Stellungnahme

Lage im Stadtgebiet

Stadtplanungsamt

AnschriftAmthorstraße 11
07545 Gera
PostanschriftKornmarkt 12
07545 Gera
Barrierefreier ZugangNein

Abteilung Service und Verwaltung

E-Mailstadtplanung.verfahren@gera.de
Tel.0365 838 - 4420
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