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Wahlen

Europawahlen

Wahl des Europäischen Parlaments

Allgemeines

Das Europäische Parlament wird von den Bürgerinnen und Bürgern alle 5 Jahre direkt gewählt. Die Wahl muss allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim erfolgen.

Im Frühjahr 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum 10. Mal das Europäische Parlament; der Termin ist der 9. Juni 2024.

Wahlberechtigung und weitere allgemeine Hinweise

Das Mindestwahlalter für das aktive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament wurde in Deutschland auf 16 Jahre gesenkt.

Für die Teilnahme an der Europawahl gelten für Unionsbürgerinnen und -bürger die gleichen Zulassungsbedingungen wie für Deutsche:

Voraussetzung ist, dass sie

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben (erstmalig zur Wahl 2024 wird das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt),
  • in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, seit mindestens drei Monaten
     a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
     b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
     eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
  • In Deutschland lebende EU-Bürger müssen sich entscheiden, ob sie an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrer Heimat wählen möchten.

Die Wähler haben in Deutschland nur eine Stimme, die sie für eine Partei vergeben können. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Es gibt keine 5%-Hürde bei der Europawahl. Die Abgeordneten dürfen kein Doppelmandat wahrnehmen.

Wahlen der Vertreterinnen und Vertreter für die Vertreterversammlungen sowie der Bewerberinnen und Bewerber und das Sammeln von Unterstützungsunterschriften

Einzelheiten zum Verfahren ist auf der Website des Bundeswahlleiters unter  Europawahlen 2024 nachlesbar, und zwar unter anderem zu folgenden Themen: