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Bauen & Stadtentwicklung
Behördenbeteiligung nach Baugesetzbuch

11. Änderung des Flächennutzungsplanes Gera 2020

Mit der Beteiligung wird Ihnen als Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen Ihrer Zuständigkeit zu einem konkreten Planverfahren gegeben. Zweck Ihrer Stellungnahme ist es, der Stadt Gera die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes Planungsergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen, die Rechtsgrundlagen sind anzugeben, damit die Stadt Gera den Inhalt nachvollziehen kann. Die Abwägung obliegt der Stadt Gera.

Die Frist für die Stellungnahme beträgt nach § 4 Abs. 2 BauGB grundsätzlich einen Monat und endet am 3. Juni 2024.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet vom 3. Mai 2024 bis 31. Mai 2024 statt. Das Auslegungsmaterial kann unter dem Link:

https://www.gera.de/bauen-stadtentwicklung/stadtplanung-gestaltung/oeffentliche-auslegungen-und-behoerdenbeteiligung-nach-baugesetzbuch/vorentwurf-der-11-aenderung-des-flaechennutzungsplanes-gera-2020

eingesehen werden.

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