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Leben in Gera
Jugendbeteiligung in Gera

Ziele im Sozialplan

Kinder- und Jugendbeteiligung spielt auch in der sogenannten "Integrierten Kommunalen Sozialplanung" der Stadt Gera eine Rolle. Ein Sozialplan, der bei so einer Planung entsteht, dient dazu, wichtige Ziele festzulegen, die das Leben aller Bürgerinnen und Bürger einer Stadt, egal ob jung oder alt, gesund oder krank, alt eingesessen oder neu zugezogen verbessern.

Am 29. Juni 2023 beschloss der Stadtrat den Sozialplan für die Jahre 2024 bis 2028. Darin sind für die nächsten fünf Jahre auch die Ziele für die Beteiligung junger Menschen in Gera festgelegt. Außerdem gehören Maßnahmen, die umgesetzt werden sollen, dazu, Informationen, wer die Umsetzung verantwortet und was für die Umsetzung gebraucht wird, aber auch wie die Umsetzung in Zukunft überprüftt werden soll. Unten findest du im Wortlaut des Sozialplans die Maßnahmen, die junge Menschen betreffen oder in der Verantwortung der Kinder- und Jugendbeauftragten (allein oder zusammen mit anderen) liegen und im Sozialplan festgeschrieben wurden.

  • Gemeinsam mit Jugendlichen und Akteuren der Jugendarbeit wird festgehalten, welche Kriterien die öffentlichen Freiräume erfüllen müssen. Es erfolgt eine Prüfung zur Öffnung von Parks oder parkähnlichen Flächen auch in den Abendstunden.
  • Mögliche Freiräume werden unter Beteiligung der Jugendlichen (Jugendrat, Kinder- und Jugendbeauftragte/r etc.) definiert (soziale Aneignungsflächen)
  • Um die Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten, werden der Kinderrat und Jugendrat dauerhaft unterstützt. Die Kinder-und Jugendgremien auch in den Stadtteilen wie Lusan und Bieblach Ost werden begleitet und unterstützt.
  • Die Beauftragten (z. B. Kinder- und Jugendbeauftragte) schätzen bei Stadtratsvorlagen im Rahmen des internen Verwaltungsumlaufes die Relevanz (ja/nein) für die jeweilige Interessengruppe ein und geben bei Bedarf Stellungnahmen ab.
  • Es wird eine Konzeption zur Beteiligung für Kinder und Jugendliche in Gera erarbeitet, um Strukturen, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen fördern, zu stärken.
  • Die Ergebnisse der jährlichen Kinder- und Jugendkonferenzen werden strukturiert aufgearbeitet und in kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen überführt.
  • Über den aktuellen Stand zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Stadt Gera wird im Jugendhilfeausschuss und im Stadtrat ein Mal pro Kalenderjahr Bericht erstattet.
  • Es werden Veranstaltungen und Fortbildungen unter anderem für Fachkräfte innerhalb der Verwaltung sowie bei Partnern und Trägern zum Thema Antidiskriminierung durchgeführt. Ein Thema dabei ist Cybermobbing und mögliche rechtliche Schritte für betroffene Opfer.
  • Die Stadt Gera erstattet einen Bericht zur Umsetzung von Maßnahmen gegen Diskriminierung.
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Integrierte Kommunale Sozialplanung

Ziel der Integrierten Sozialplanung ist die aktive Inklusion zur Verbesserung der Chancengleichheit und aktive Teilhabe sowie die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit benachteiligter Personengruppen durch die Entwicklung einer bedarfsgerechten Sozial- und Bildungsstrukturen.


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Der Integrierte Kommunale Sozialplan 2024-2028

Am 28.06.2023 wurde die Fortschreibung des Integrierten kommunalen Sozialplans für die Jahre 2024-2028 mehrheitlich im Geraer Stadtrat beschlossen.