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21. Apr. 2023

Frist nochmals verlängert - Bewerbung als Jugendschöffe bis 22. Mai 2023 noch möglich

Bild von einer vergoldeten Figur, mit einer Waage in der Hand

Da für die im Herbst anstehende Wahl von Jugendschöffen noch immer nicht genügend Bewerberinnen und Bewerber gefunden wurden, ruft die Stadtverwaltung Gera nochmals interessierte Bürgerinnen und Bürger auf, sich für dieses wichtige Ehrenamt zu bewerben. Damit für die Jahre 2024 bis 2028 die Jugendschöffen der Jugendschöffengerichte und Strafkammern gewählt werden können, ist von der Stadtverwaltung eine Vorschlagsliste beim Amtsgericht Gera einzureichen, die vorher vom Jugendhilfeausschuss beschlossen werden. Es werden noch 27 Kandidatinnen und 33 Kandidaten für die Aufnahme in die Vorschlagslisten der Jugendschöffen gesucht.

Die entsprechende Person sollte zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in der Stadt Gera wohnen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Hauptwohnung in Gera ist.
Das Amt der Jugendschöffen kann nur von deutschen Staatsbürgern im Alter von 25 bis 70 Jahren versehen werden.

Anträge zur Aufnahme in die Vorschlagsliste (Bewerbungsformular und dazugehörige Erklärung) für die Wahl als Jugendschöffe können bei der Stadtverwaltung Gera, Fach 72, Kornmarkt 12, 07545 Gera (Tel. 0365 838-1356 oder E-Mail: Ehrenamtszentrale@gera.de) angefordert oder an der Pforte des Rathauses, der Ehrenamtszentrale oder dem H 35 abgeholt werden. Die Abgabefrist endet am 22. Mai 2023, 17 Uhr (Datum Eingangsstempel). Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter 0365-838 1356 oder 0365 838-1072.