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Leben in Gera
Leben in Gera

Tiere

Zentraler Grundsatz des Tierschutzgesetzes für alle Bereiche der Tierhaltung ist: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." Das gilt sowohl für die landwirtschaftliche Tierhaltung als auch für die private Haustierhaltung.

Tierärztlicher Notdienst
Gera.de
Im Notfall schnelle Hilfe

Ein tierärztlicher Notfall liegt vor, wenn ohne sofortige medizinische Behandlung schwere bleibende Schäden oder der Tod des Tieres zu befürchten sind.

Gera.de
Tierrettung

Die Tierrettung fährt Tag und Nacht an sieben Tagen die Woche im Einzugsgebiet Gera für Tiere in Not raus.


Gera.de
Hundewiesen

Hunde müssen auf öffentlichen Straßen und in Grün- und Erholungsanlagen, soweit es sich nicht um ausgewiesene Freilaufflächen handelt, an der Leine geführt werden.