Leben in Gera
Tiere
Zentraler Grundsatz des Tierschutzgesetzes für alle Bereiche der Tierhaltung ist: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." Das gilt sowohl für die landwirtschaftliche Tierhaltung als auch für die private Haustierhaltung.
Tierärztlicher Notdienst

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Im Notfall schnelle Hilfe
Ein tierärztlicher Notfall liegt vor, wenn ohne sofortige medizinische Behandlung schwere bleibende Schäden oder der Tod des Tieres zu befürchten sind.

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Tierrettung
Die Tierrettung fährt Tag und Nacht an sieben Tagen die Woche im Einzugsgebiet Gera für Tiere in Not raus.

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Hundewiesen
Hunde müssen auf öffentlichen Straßen und in Grün- und Erholungsanlagen, soweit es sich nicht um ausgewiesene Freilaufflächen handelt, an der Leine geführt werden.