Zum Inhalt springen
07. Apr. 2026

Quartier Mitte: Stadt Gera schafft Grundlage für reale Entwicklung

Erster Schritt zur Schaffung von Baurecht auf Geras Neuer Mitte

Eine große Rasenfläche vor dem KuK. © Stadt Gera

In der Entwicklung der großen Freifläche im Stadtzentrum („Geras Neue Mitte“) ist die Stadt am vergangenen Mittwochabend (1. April 2026) einen wichtigen Schritt vorangekommen: Mit großer Mehrheit stimmten die Mitglieder des Stadtrats dafür, Baurecht an dieser Stelle schaffen zu wollen. Konkret bestätigte das politische Gremium einen Aufstellungsbeschluss für das nun unter dem Begriff Quartier Mitte firmierende Areal.

Mit diesem Schritt möchte die Verwaltung nach vielen Jahren der Gespräche endlich ins Handeln kommen: „Baurecht bedeutet nicht, dass morgen gebaut wird. Baurecht bedeutet, dass wir die Voraussetzung dafür schaffen, dass überhaupt gebaut werden kann. Es schafft Klarheit, es schafft Verlässlichkeit und es schafft die Grundlage dafür, dass Investitionen möglich werden“, so Baudezernent Bertram Koch.

Mit dem Aufstellungsbeschluss wurde dabei noch nicht über die künftige Bebauung entschieden: „Es geht nicht um einzelne Gebäude, einzelne Nutzungen und auch nicht um die künftige architektonische Ausgestaltung des Platzes. Mit der Zustimmung des Stadtrats haben wir aber einen entscheidenden Schritt vorwärts gemacht, um eine Entwicklung überhaupt zu ermöglichen. Denn ohne Baurecht bleibt jede Idee am Ende nur Theorie“, stellt Koch klar.

Die Schaffung von Baurecht ist ein langwieriger Prozess, der mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann. Nach dem Aufstellungsbeschluss folgt im nächsten Schritt der Abwägungsbeschluss mit öffentlicher Beteiligung. Das heißt, dass alle von der Maßnahme betroffenen Behörden, Institutionen und Initiativen die Möglichkeit bekommen, Stellungnahmen zu den Plänen abzugeben. Diese werden anschließend von der Fachabteilung abgewogen, ggf. nötige Änderungen veranlasst und dem Stadtrat zur Bestätigung vorgelegt. Auf den Abwägungsbeschluss folgt im letzten Schritt der Satzungsbeschluss, mit dem das Baurecht rechtsgültig geschaffen wird.