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14. Dez. 2025

Schließzeiten der Stadtverwaltung Gera zwischen Weihnachten und Neujahr

Die Stadtverwaltung Gera ist auch in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar.

Holzschwibbogen leuchtet am Fenster. © Stadt Gera

Es gilt jedoch zu beachten, dass es bei vereinzelten städtischen Einrichtungen und Ämtern zu abweichenden Öffnungszeiten kommen kann, insbesondere an den Schließtagen der Stadtverwaltung am 24. und 31. Dezember 2025 sowie am 2. Januar 2026.

Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen:

  • Bibliothek Gera:
    Die Bibliothek bleibt zwischen dem 24. und 27. Dezember sowie am 31. Dezember und 1. Januar geschlossen. Am 29. und 30. Dezember hat die Bibliothek regulär geöffnet. Ab dem 2. Januar 2026 gelten wieder die gewohnten Öffnungszeiten.
  • Gera-Information:
    Am 24. Dezember ist die Gera-Information von 10:00 bis 13:00 Uhr für Last-Minute-Geschenke geöffnet. Vom 25. Dezember bis zum 4. Januar bleibt die Gera-Information geschlossen.
  • Städtische Museen Gera:
    Die städtischen Museen sind vom 25. bis 28. Dezember sowie am 30. und 31. Dezember 2025 von 10:00 bis 17:00 Uhr geöffnet.
    Am 24. Dezember und am 1. Januar bleiben die Museen geschlossen.
  • Stadtarchiv Gera:
    Das Stadtarchiv ist zwischen Weihnachten und Neujahr regulär geöffnet.
  • Tierheim Gera:
    Das Tierheim ist bis einschließlich 4. Januar 2026 für den Besucherverkehr geschlossen. Bürgerinnen oder Bürger, die mit den Hunden eine Gassirunde gehen möchten, können dies nach Absprache tun.
  • Tierpark Gera:
    Der Tierpark ist im Dezember und Januar täglich von 10:00 bis 16:00 Uhr geöffnet. Kassenschluss ist um 15:15 Uhr. Am 24. und 31. Dezember ist der Tierpark jeweils von 9:00 bis 14:00 Uhr geöffnet. Kassenschluss an diesen Tagen um 13:15 Uhr.
  • Weitere Einrichtungen:
    Der städtische Jugendclub CM, die Volkshochschule „Aenne Biermann“, das Internat, die Musikschule „Heinrich Schütz“ sowie der Service.GEneRAtionen mit der Ehrenamtszentrale bleiben in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen.

Ausgenommen von den Schließzeiten sind das Amt für Brand- und Katastrophenschutz sowie die einzelnen Havariedienste, die auch während der Feiertage und zum Jahreswechsel rund um die Uhr besetzt sind.