Anerkennung einer Aus- oder Weiterbildungseinrichtung gemäß § 9 ChemKlimaschutzV
Die Anerkennung von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen gemäß § 9 ChemKlimaschutzV erfolgt für Einrichtungen innerhalb Thüringens durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Für bestimmte Tätigkeiten an Kälte-Klimatechnik wird eine persönliche Sachkundebescheinigung oder die Teilnahme an einem Auffrischungskurs nach § 5 Absatz 1 ChemKlimaschutzV benötigt. Neben den IHKs, Handwerkskammern und -innungen können nach einer staatlichen Anerkennung auch andere Aus- und Weiterbildungseinrichtungen oder Unternehmen entsprechende Prüfungen beziehungsweise Auffrischungskurse anbieten und oben genannte Sachkundebescheinigungen ausstellen. Sie können die Anerkennung gemäß § 9 ChemKlimaschutzV Ihrer Einrichtung oder Ihres Unternehmens beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz beantragen.
- Der Antrag soll online gestellt werden, eine postalische Antragstellung ist im begründeten Ausnahmefall möglich.
- Wir empfehlen ein Vorgespräch mit der Behörde.
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Referat 73 - Marktüberwachung, Chemikaliensicherheit.
- Es werden hohe Anforderungen an die Unabhängigkeit der Einrichtung oder des Unternehmens gestellt.
- Qualifiziertes Personal und eine entsprechende Ausrüstung mit Werkzeugen und Messinstrumenten ist erforderlich.
- Für Prüfungen sind geeignete Räumlichkeiten vorzuhalten.
- Antrag auf Anerkennung einer Aus- oder Weiterbildungseinrichtung oder eines Unternehmens gemäß § 9 ChemKlimaschutzV
- Lehrplan und Prüfer- beziehungsweise Referentenverzeichnis
- Mess- und Apparateliste
- Lehrgangsunterlagen
- Muster der Sachkunde- beziehungsweise Teilnahmebescheinigung
- Sofern Prüfungen durchgeführt werden sollen:
- Prüfungsordnung
- Katalog der Prüfungsfragen des Theorieteils (mit Musterlösungen)
- Verzeichnis der praktischen Prüfungsaufgaben (mit Wertungskriterien)
- Musterprüfungen
- Beschreibung der Räumlichkeiten
Gebühr darf § 21 Absatz 4 Satz 3 ThürVwKostG die tatsächlich entstandenen Kosten nicht überschreiten.
Verwaltungsgebühr: EUR 5,00 - 50.000,00
https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-NNLTH000038EANN00000000019
Es gibt keine Fristen.
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Referat 73 des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
17.08.2026
Online beantragen
Zuständige Stellen
| Stelle | Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 73 - Marktüberwachung, Chemikaliensicherheit |
|---|---|
| Telefon | |
| Fax | 0361 57394-2222 |
| WWW | Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) |
| Aufzug | Nein |
| Rollstuhlgerecht | Nein |