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Anerkennung einer Aus- oder Fortbildungseinrichtung gemäß § 5 Absatz 3 Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Sie können Ihre Aus- oder Fortbildungseinrichtung gemäß § 5 Absatz 3  innerhalb Thüringens können Chemikalien-Klimaschutzverordnung anerkennen lassen. Näheres erfahren Sie hier.

Leistungsbeschreibung

Für bestimmte Tätigkeiten an Kälte-Klimatechnik benötigen Sie eine persönliche Sachkundebescheinigung nach § 5 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV). Neben den Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Handwerksinnungen können auch andere Aus- und Fortbildungseinrichtungen oder Unternehmen entsprechende Prüfungen anbieten und diese Sachkundebescheinigungen ausstellen. Dafür ist eine staatlichen Anerkennung notwendig. Sie können die Anerkennung gemäß § 5 Absatz 3 ChemKlimaschutzV Ihrer Einrichtung oder Ihres Unternehmens beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz beantragen.

  • Der Antrag kann online oder postalisch gestellt werden.
  • Es empfiehlt sich ein Vorgespräch mit der Behörde.

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Referat 73 - Marktüberwachung, Chemikaliensicherheit.

  • Es werden hohe Anforderungen an die Unabhängigkeit der Aus- oder Fortbildungseinrichtung gestellt.
  • Qualifiziertes Personal und eine entsprechende Ausrüstung mit Werkzeugen und Messinstrumenten sind erforderlich.

  • Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über die Anerkennung einer Aus- oder Fortbildungseinrichtung gemäß § 5 Absatz 3 Chemikalien-Klimaschutzverordnung
  • Lehrplan und Referentenverzeichnis
  • Mess- und Apparateliste
  • Lehrgangsunterlagen
  • Muster der Teilnahmebescheinigung

Es gibt keine Fristen.

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Referat 73 des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

25.08.2025

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Göschwitzer Str. 41
07745 Jena

Telefon

0361 57394-2000

Fax

0361 57394-2222

E-Mail

poststelle@tlubn.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Downloads

Zertifizierung von Betrieben aufgrund § 6 ChemKlimaschutzV