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Bewerber für Pilotenlizenz/-berechtigung (ATPL, MPL, CPL, IR, CB-IR, BIR) oder FTH beim Luftfahrt-Bundesamt melden

Wenn Sie als zugelassene Ausbildungsorganisation oder genehmigte Ausbildungseinrichtung (ATO/NTO) Bewerberinnen und Bewerber für eine Pilotenlizenz anmelden wollen, müssen Sie eine Bewerbermeldung an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) übermitteln.

Leistungsbeschreibung

Um als ATO/NTO-Bewerberin oder -Bewerber für eine Pilotenlizenz (ATPL, MPL, IR, CB-IR, BIR) beziehungsweise FTH anzumelden, können Sie eine Bewerbermeldung  an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) übermitteln. Sollten Sie bei der Anmeldung noch nicht über alle notwendigen Unterlagen verfügen, können Sie diese in einer Folgemeldung an das LBA übermitteln.

Sie übermitteln damit persönliche Daten der Bewerberin oder des Bewerbers, Angaben zu vorherigen Lizenzen und zur meldenden Ausbildungsorganisation.

Zur Übermittlung der Meldung ist es erforderlich, dass Sie Name, Zulassungsnummer und Daten der Ansprechperson der Flugschule angeben.

Mit der Übermittlung der Bewerbermeldung speichert das Luftfahrt-Bundesamt die entsprechenden Informationen in seiner Datenbank.

Sie können die Meldung für Bewerberinnen und Bewerber oder die Folgemeldung online oder schriftlich übermitteln. Gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Rufen Sie das Bundesportal.de auf und füllen Sie das Online-Formular aus.
  • Alternativ: Laden Sie das Formular zur Bewerbermeldung von der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes und senden Sie es per E-Mail an die darauf genannte Adresse.

Die von Ihnen übermittelten Daten überträgt das Luftfahrt-Bundesamt in seine interne Datenbank.

  • Sie sind eine Ausbildungseinrichtung, die Bewerberinnen und Bewerber für eine Fluglizenz ausbildet und diese melden muss.

In der Meldung müssen Sie der ATO / NTO alle von der Bewerberin oder dem Bewerber benötigten Unterlagen vorlegen:

  • gültiges Identitätsdokument, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
  • Tauglichkeitszeugnis nach einer fliegerärztlichen Untersuchung
  • Erklärung über laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren und darüber, dass eine Übermittlung von Daten aus dem Fahreignungsregister beantragt wurde
  • Wenn sich die Bewerberin oder der Bewerber
    • zum ersten Mal um eine Erlaubnis für das Führen eines Luftfahrzeugs bewirbt:
      • eine Bescheinigung der zuständigen Luftsicherheitsbehörde über die Feststellung der Zuverlässigkeit
      • eine Bescheinigung über eine gleichwertige Überprüfung.
    • zum ersten Mal um eine andere Erlaubnis bewirbt:
      • eine Bescheinigung, dass ein Führungszeugnis beantragt worden ist. 
  • Wenn die Bewerberin oder der Bewerber minderjährig ist: die Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters.

Es fallen keine Kosten an. 

Sie müssen die Bewerberin oder den Bewerber spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn melden. Falls Sie aktuell noch nicht alle luftrechtlich erforderlichen Unterlagen der Bewerberin oder des Bewerbers vorliegen haben, müssen Sie, sobald diese vorliegen – ebenfalls über das Formular – eine Folgemeldung für die Bewerberin oder den Bewerber einreichen. Die Frist gilt spätestens bis zum ersten Alleinflug.

Antragsfrist: 8 TAG

Das Luftfahrt-Bundesamt trägt die Daten in der Regel zeitnah seine Datenbank ein, nachdem die Meldung eingegangen ist.

Bearbeitungsdauer: 3 TAG

  • keine

Bitte beachten Sie: Im gesamten Prozess, also Erstmeldung inklusive Folgemeldung, dürfen Sie keine Nachweise laden.

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)


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Bundesministerium für Verkehr (BMV)

21.08.2025

Zuständige Stellen

Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Telefon

+49 531 2355-0

Fax

+49 531 2355-9099

E-Mail

poststelle@lba.de

WWW

Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)

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Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 2
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

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für Bewerbung als Luftfahrtpersonal

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