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Gefahrguttransporte - Prüfungen von Gefahrgutfahrern Zulassung beantragen (inklusive ADR-Bescheinigung)

Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Geregelt wird der Transport von Gefahrgut durch die Gefahrgutverordnung Straße,...

Leistungsbeschreibung

Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Geregelt wird der Transport von Gefahrgut durch die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Abkürzung ADR, französisch für Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route).

Fahrzeugführer, die gefährliche Güter auf der Straße transportieren, müssen grundsätzlich im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein (im Sinne 8.2.1 ADR).
ADR-Bescheinigung:

Die ADR-Bescheinigung wird Ihnen nach erfolgreicher Teilnahme an einer Schulung bei einem anerkannten Veranstalter und anschließend bestandener Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) ausgestellt und ist auf 5 Jahre befristet. Die Prüfung wird durch die IHK durchgeführt und schriftlich abgenommen. Prüfungsvoraussetzung ist die lückenlose Teilnahme an einer von der IHK anerkannten Schulung. Die Zulassung zur Prüfung für einen Aufbaukurs kann nur erfolgen, wenn der Teilnehmer vorher die Prüfung für den Basiskurs bestanden hat. Für die wiederum zeitlich befristete Verlängerung der ADR-Bescheinigung muss eine Fortbildungs-schulung besucht und eine Prüfung bestanden werden. Das Gültigkeitsdatum der ADR-Bescheinigung wird bei Bestehen um fünf Jahre verlängert.

Wenden Sie sich an Ihre Industrie- und Handelskammer. Die IHK genehmigt die Lehrgänge zur Schulung der Gefahrgutfahrer, führt die Prüfungen durch und stellt die ADR-Bescheinigungen aus. Die Schulungen können bei einem anerkannten Schulungsveranstalter durchgeführt werden.

  • Personalausweis bei Anmeldung zur Schulung und bei der Prüfung
  • Lehrgangsbestätigung wird durch den Schulungsveranstalter bestätigt
  • gültige ADR-Bescheinigung für die Fortbildung bei Anmeldung zur Schulung
  • IHK-Anmeldeformular für die Prüfung nur bei Widerholungsprüfungen

Für die Teilnahme an der Prüfung inklusive Ausstellung der ADR-Bescheinigung wird eine Gebühr verlangt. Sie wird vom Lehrgangsveranstalter zusammen mit der Lehrgangsgebühr eingezogen.

Bei Nichtbestehen einer Prüfung ist auf schriftlichen Antrag nach einer angemessenen Frist eine einmalige Wiederholung der Prüfung ohne nochmalige Schulung im zuständigen Bezirk der Kammer zulässig. Eine Wiederholungsprüfung bei der Fortbildung ist nur innerhalb der Geltungsdauer der ADR-Bescheinigung möglich.

Zuständige Stellen

IHK Gera Hauptgebäude

Gaswerkstraße 23 07546 Gera


Stelle

Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera
Gaswerkstraße 23
07546 Gera

Telefon

+49 365 8553-0

E-Mail

info@gera.ihk.de

WWW

Startseite IHK Ostthüringen

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleGrüner Weg

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

Behindertenparkplatz

Parkplätze: 2

Gebühren: Nein

Parkplatzausreichend vorhanden

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

07490 Gera


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Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr

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