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Abfall, Schadstoffe und Emissionen

Lärmschutz / Lärmsanierung an Bundesfernstraßen und Landesstraßen - Erstattung von Aufwendungen für notwendige Maßnahmen des passiven Lärmschutzes beantragen

Wenn Sie von Verkehrslärm durch eine Bundesfernstraße oder Landesstraße beeinträchtigt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Erstattung von Aufwendungen für notwendige Maßnahmen des passiven Lärmschutzes (Einbau von Lärmschutzfenstern) beantragen.

Leistungsbeschreibung

Sie sind von Verkehrslärm beeinträchtigt, der auf eine Bundesfernstraße oder Landesstraße zurückzuführen ist.

Als Eigentümer, nicht als Mieter, können Sie beim Straßenbaulastträger einen formlosen Antrag auf Erstattung von Aufwendungen für Lärmschutzmaßnahmen an Ihrem Wohnhaus oder Ihrer Eigentumswohnung stellen.

Voraussetzung hierfür ist, Sie haben mit der Umsetzung / Realisierung an Ihrem Wohnhaus oder Ihrer Eigentumswohnung noch nicht begonnen.

  • Antragsstellung durch Eigentümer
  • Feststellung der Anspruchsberechtigung dem Grunde nach durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
  • Ortstermin zur Feststellung des Sanierungsaufwandes (ggf. Feststellung keine Überschreitung der Auslösewerte)
  • Aufforderung zur Angebotseinholung ( möglichst 3 Angebote) entsprechend Ortstermin
  • Erstellung einer Vereinbarung mit Festlegung der Erstattungskosten
  • Auftragsvergabe und Einbauarbeiten (Fenster/ Lüfter/ Dämmung) sind durch den Eigentümer zu veranlassen und zu überwachen
  • Abnahme der Leistungserbringung durch den Straßenbaulastträger
  • Auszahlung der Erstattung gemäß Vereinbarung, nach Vorlage der Rechnung vom Eigentümer

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

Sie sind Eigentümer des Wohnhauses oder der Eigentumswohnung und haben mit der Realisierung der Lärmschutzmaßnahme noch nicht begonnen.

Ihr Wohnhaus oder Ihre Eigentumswohnung befindet sich an einer Bundesfernstraße oder Landesstraße.

Die Auslösewerte/ Grenzwert/ Immission gemäß Richtlinie für Verkehrslärm an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes –VLärmSchR 97- vom 02. Juni 1997 / Absenkung Auslösewerte vom  27.07.2020 sind überschritten.

Sofern im Bundeshaushalt Haushaltsmittel bereitgestellt und noch nicht ausgeschöpft wurden.

  • formloser Antrag unter Angaben des Wohnort, der Straße und der Hausnummer
  • Vollmacht des Bevollmächtigten bei Wohnungseigentümergemeinschaft

keine

keine

  • Feststellung der Anspruchsberechtigung: 8 Wochen
  • weiterer Verlauf je nach haushaltsrechtlichen Voraussetzungen

keiner

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

08.03.2022

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Göschwitzer Str. 41
07745 Jena

Telefon

0361 57394-2000

Fax

0361 57394-2222

E-Mail

poststelle@tlubn.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Downloads

Antrag auf Erstattung von Aufwendungen für notwendige Maßnahmen des passiven Lärmschutzes gemäß VLärmSchR 97 - (Thüringen)

Merkblatt zur Durchführung passiver Lärmsanierungsmaßnahmen - (Thüringen)