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Tier-, Pflanzen- und Naturschutz

Abfallgebühren

Wenn Sie in Schonzeiten und/oder über die Mindestmaße fischen möchten, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung bei der obersten Fischereibehörde beantragen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie während den Schonzeiten fischen möchten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Diese erlaubt es Ihnen, in Schonzeiten zu fischen oder untermaßige Fische zu fangen. Sie müssen die Ausnahmegenehmigung im Voraus bei der obersten Fischereibehörde beantragen.

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten

Referat 46: Wald- und Fischereipolitik, Fachaufsicht über die hoheitlichen Aufgaben der Landesforstanstalt

Beethovenstraße 3

99096 Erfurt 

Besucheradresse:

Max-Reger-Straße 4-8

99096 Erfurt

Telefon: +49 (361) 57-4191567

  • Antragsformular
  • Gültiger Fischereischein
  • Begründung für die Notwendigkeit einer Ausnahmegenehmigung/Befreiung

Der Antrag ist grundsätzlich mindestens zwei Wochen vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Für Arten, die der Bundesartenschutzverordnung und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) unterliegen, mindestens vier Wochen vor Vorhaben-Beginn.

Mindestens 4 Wochen.

Klage

Die Ausnahmegenehmigungen ersetzen nicht die erforderlichen privatrechtlichen Erlaubnisse zum Fischfang. Dies gilt auch für Forschungszwecke.

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten

04.03.2026

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten

Referat 46: Wald- und Fischereipolitik, Fachaufsicht über die hoheitlichen Aufgaben der Landesforstanstalt

Beethovenstraße 3

99096 Erfurt 

Besucheradresse:

Max-Reger-Straße 4-8

99096 Erfurt

Telefon: +49 (361) 57-4191567

Zuständige Stellen

Postfach 90 03 65 99106 Erfurt


Stelle

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten - Referat 46 - Wald- und Fischereipolitik, Fachaufsicht über die hoheitlichen Aufgaben der Landesforstanstalt
Postfach 90 03 65
99106 Erfurt

Telefon

0361 57391-1099
Zentrale

Fax

0361 57391-1044

E-Mail

poststelle@tmuen.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Beethovenstraße 3 99096 Erfurt


Stelle

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten - Referat 46 - Wald- und Fischereipolitik, Fachaufsicht über die hoheitlichen Aufgaben der Landesforstanstalt
Beethovenstraße 3
99096 Erfurt

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0361 57391-1099
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0361 57391-1044

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