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Tätigkeitsnachweise für eine bezuschusste Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) als Träger von Beratungsangeboten einreichen

Träger von Beratungsangeboten müssen die zweckgerichtete Verwendung der Zuschüsse für Beratungsangebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) durch die Einreichung entsprechender Tätigkeitsnachweise belegen.

Leistungsbeschreibung

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät alle Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Angehörige kostenlos und bundesweit in allen Fragen zu Rehabilitation und Teilhabe.

Wenn Sie als Träger solche Beratungsangebote anbieten und dafür Zuschüsse erhalten, müssen Sie die zweckgerichtete Verwendung der Zuschüsse nachweisen. Zur Prüfung der zweckgerichteten Verwendung der Zuschüsse müssen Sie jährlich Ihre Tätigkeitsnachweise einreichen. Geprüft wird insbesondere:

  • ob Sie die inhaltlichen Ziele erreicht haben
  • ob Ihre Verwendung der Mittel zweckgerichtet und wirtschaftlich erfolgt ist
  • ob Ihre Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen

  • Sie stellen die Tätigkeitsberichte über das ProDaBa-Portal der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatungen (gsub) ein.
  • Ihre Unterlagen laden Sie direkt in dem Portal hoch.
  • Der Prüfbescheid wird Ihnen digital und rechtssicher in Ihrem Portal-Postfach bereitgestellt.
  • Über diesen Weg erfolgen auch die Rückmeldungen, falls Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
  • Ein paralleler Versand des Bescheids auf dem Postweg entfällt.
  • Sie haben bei Bedarf die Möglichkeit, über das Portal ein digitales Widerspruchsverfahren gegen den Prüfbescheid zu nutzen.

  • Tätigkeitsnachweise können nur Träger einreichen, die Zuschüsse zur Finanzierung von Beratungsangeboten nach der Teilhabeberatungsverordnung (EUTBV) erhalten.

  • Tätigkeitsnachweise

Es fallen keine Kosten an.

Abgabe: gebührenfrei

Sie müssen die Tätigkeitsnachweise jedes Jahr bis zum 31. März für das vorhergehende Kalenderjahr einreichen.

Widerspruchsfrist gegen einen möglichen Rückforderungsbescheid: 1 Monat

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Bearbeitungsdauer: 1 - 9 Monate

  • Widerspruch gegen den Prüf- oder Widerrufsbescheid

Ausgaben, die nicht zweckgerichtet oder nicht wirtschaftlich und sparsam verausgabt wurden, können rückwirkend samt Zinsen zurückgefordert werden.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal


Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

01.12.2025

Zuständige Stellen

Stelle

Gesellschaft für soziale Unternehmungsberatung mbH (gsub), Bereich Fördermittelmanagement, Abteilung Administration EUTB
Kronenstraße 6
10117 Berlin, Stadt

Telefon

+49 30 554533724

Fax

+49 30 28409210

E-Mail

EUTBV@gsub.de

WWW

Internetseite der Gesellschaft für soziale Unternehmungsberatung (gsub)

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein