Zum Inhalt springen
An- und Abmelden von Fahrzeugen

Kraftfahrzeugzulassung - herrenlose Fahrzeuge melden

Fällt Ihnen ein Fahrzeug auf, das im öffentlichen Verkehrsraum ohne Kennzeichen oder mit Kennzeichen mit entfernten Siegeln abgestellt wurde, können Sie dies der zuständigen Ordnungsbehörde melden.

Leistungsbeschreibung

Nicht mehr zugelassene Kraftfahrzeuge dürfen nicht auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen abgestellt werden.

Kraftfahrzeuge ohne Kennzeichen oder mit entfernten Siegeln, die auf öffentlichem Grund stehen, können an die örtliche Ordnungsbehörde gemeldet werden.

Stehen die Fahrzeuge hingegen auf privatem Grund, ist der Eigentümer des Grundstücks selbst für die Entfernung oder Entsorgung zuständig (Privatrecht).

Für die Beseitigung zwangsweise stillgelegter Fahrzeuge ist der Außendienst des Straßenverkehrsamtes zuständig.

Die Mitteilung richtet sich an die örtliche Ordnungsbehörde.

Die Meldung können Sie schriftlich, telefonisch, per E-Mail, Fax oder durch persönliches Erscheinen vornehmen.

Die Meldung erfolgt an die zuständige Ordnungsbehörde des Ortes, an dem sich das aufgefundene Fahrzeug befindet.

Es sollten nach Möglichkeit folgende Angaben über das Fahrzeug gemacht werden:

Fahrzeug

Fahrzeughersteller

Typ, Farbe des Fahrzeugs

Kennzeichen, falls noch vorhanden

(präziser) Standort des Fahrzeugs

wann bemerkt wurde, dass das Fahrzeug dort abgestellt wurde

Name, Adresse, Telefonnummer der meldenden Person

Erkenntnisse über die verantwortliche Person, wenn diese bekannt ist

keine für Mitteilende

keine für Mitteilende

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

26.08.2024

Nach Meldung an die örtliche Ordnungsbehörde ist die Kraftfahrzeug - Zulassungsbehörde zuständig  (das sind in Thüringen die Landräte und (Ober-) Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie der großen, kreisangehörigen Städte).

Örtlich zuständig ist die Zulassungsbehörde, in deren Wirkungskreis sich die Hauptwohnung oder der Aufenthaltsort des Fahrzeughalters befindet (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden ist die Zulassungsbehörde des Sitzes, oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle zuständig.

Zuständige Stellen

.
Stelle

Stadtverwaltung Gera - 2400 Ordnungsamt
Handwerkerhof 13
07548 Gera

Der Fachdienst Ordnungsangelegenheiten umfasst folgende Fachgebiete:
- Vollzugsdienst

- Zentrale Bußgeldstelle

- Kfz-Zulassung/Fahrerlaubniswesen

- Sicherheit und Ordnung/Gewerbe

Telefon

0365 838-2401

Fax

0365 838-2405

E-Mail

Ordnungsamt@gera.de

WWW

Ordnungsamt

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Hinweis: Termine nach Vereinbarung möglich

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleSchenkendorfstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja