Anerkennung einer Aus- oder Fortbildungseinrichtung gemäß § 5 Absatz 3 Chemikalien-Klimaschutzverordnung
Sie können Ihre Aus- oder Fortbildungseinrichtung gemäß § 5 Absatz 3 innerhalb Thüringens können Chemikalien-Klimaschutzverordnung anerkennen lassen. Näheres erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Für bestimmte Tätigkeiten an Kälte-Klimatechnik benötigen Sie eine persönliche Sachkundebescheinigung nach § 5 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV). Neben den Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Handwerksinnungen können auch andere Aus- und Fortbildungseinrichtungen oder Unternehmen entsprechende Prüfungen anbieten und diese Sachkundebescheinigungen ausstellen. Dafür ist eine staatlichen Anerkennung notwendig. Sie können die Anerkennung gemäß § 5 Absatz 3 ChemKlimaschutzV Ihrer Einrichtung oder Ihres Unternehmens beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz beantragen.
- Der Antrag kann online oder postalisch gestellt werden.
- Es empfiehlt sich ein Vorgespräch mit der Behörde.
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Referat 73 - Marktüberwachung, Chemikaliensicherheit.
- Es werden hohe Anforderungen an die Unabhängigkeit der Aus- oder Fortbildungseinrichtung gestellt.
- Qualifiziertes Personal und eine entsprechende Ausrüstung mit Werkzeugen und Messinstrumenten sind erforderlich.
- Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über die Anerkennung einer Aus- oder Fortbildungseinrichtung gemäß § 5 Absatz 3 Chemikalien-Klimaschutzverordnung
- Lehrplan und Referentenverzeichnis
- Mess- und Apparateliste
- Lehrgangsunterlagen
- Muster der Teilnahmebescheinigung
Verwaltungsgebühr: EUR 125,00 - 1.250,00
https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-LwMinVwKostOTH2011V3Anlage
Es gibt keine Fristen.
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Referat 73 des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
25.08.2025
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) |
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Telefon | |
Fax | 0361 57394-2222 |
WWW | Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |