Abschluss des Landpachtvertrages melden
Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben, ist dies bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.
Die Anzeige wird von der Behörde bestätigt, wenn der Vertrag nicht zu beanstanden ist.
Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit und hinsichtlich der Beurteilung (Beanstandung) nach dem LPachtVG.
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 42 – Agrarstruktur
Zuständig ist die Zweigstelle des TLLLR, in dessen Amtsbereich die Pachtflächen liegen.
Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:
Verpächter, Pächter, Grundstücksbezeichnung, Pachtzeit, Pachtpreis
Abgeschlossener Landpachtvertrag bzw. Änderungen, mit Angabe des Absenders
keine
Die Anzeige des Vertragsabschlusses erfolgt binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung.
Innerhalb der 1-Monatsfrist, kann auf 2 Monate verlängert werden
Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
05.05.2021
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 42 - Agrarstruktur |
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Telefon | |
Fax | 0361 574062-699 |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Ansprechpartner/innen
Referatsbereich Landentwicklung
Telefon: +49 361 574062-999