Zum Inhalt springen
Anmeldepflichten

Landpachtverträge, Anzeige

Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben oder eine Änderung dazu mitteilen möchten, ist dies bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen.

Leistungsbeschreibung

Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag oder dessen Änderung ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.

Die Anzeige wird von der Behörde bestätigt, wenn der Vertrag nicht zu beanstanden ist.

Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit und hinsichtlich der Beurteilung (Beanstandung) nach dem LPachtVG.

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 42 – Agrarstruktur

Zuständig ist die Zweigstelle des TLLLR in dessen Amtsbereich die Pachtflächen liegen.

Zweigstellen

Rudolstadt (Mittelthüringen)
Sömmerda(Mittelthüringen)

Leinefelde (Nordthüringen)
Bad Frankenhausen(Nordthüringen)

Bad Salzungen (Südwestthüringen)
Hildburghausen(Südwestthüringen)

Zeulenroda (Ostthüringen)
Großenstein(Ostthüringen)

Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:
Verpächter, Pächter, Grundstücksbezeichnung, Pachtzeit, Pachtpreis

Abgeschlossener Landpachtvertrag bzw. Änderungen, mit Angabe des Absenders

keine

Die Anzeige des Vertragsabschlusses und die Vertragsänderung erfolgt binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung.

Innerhalb der 1-Monatsfrist, kann auf 2 Monate verlängert werden

Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

05.05.2021

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 42 – Agrarstruktur

Zuständig ist die Zweigstelle des TLLLR in dessen Amtsbereich die Pachtflächen liegen.

Zweigstellen

Rudolstadt (Mittelthüringen)
Sömmerda(Mittelthüringen)

Leinefelde (Nordthüringen)
Bad Frankenhausen(Nordthüringen)

Bad Salzungen (Südwestthüringen)
Hildburghausen(Südwestthüringen)

Zeulenroda (Ostthüringen)
Großenstein(Ostthüringen)

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 42 - Agrarstruktur
Am Burgblick 23
07646 Stadtroda

Telefon

0361 574062-622

Fax

0361 574062-699

E-Mail

post.sro@tlllr.thueringen.de

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Ansprechpartner/innen

Referatsbereich Landentwicklung

Telefon: +49 361 574062-999

E-Mail: landentwicklung@tlllr.thueringen.de